Im November hatte die Weltartenkonferenz in Panama mehr Schutz für handelsbedingt gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere marinen Arten, Reptilien und Amphibien sowie tropische Baumarten, beschlossen. Daraus folgt, dass der Besitz und der Handel mit diesen Arten überwacht wird.

Für die Praxis bedeutsam dürfte die Einstufung als besonders geschützte Art der Zebrawelse L46 (Hyxpancistrus zebra) und der Gewöhnlichen Moschusschildkröte (Sternotherus odoratus) sein, da diese sicher häufig in privaten Haushalten gehalten werden. 

Das Umweltamt empfiehlt, die genannten Tiere bis zum 23.02.2023 bei der unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Als sogenannte Vorerwerbsexemplare sind bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachweise der Legalität erforderlich.

Ab 23.02.2023 besteht dann eine Meldepflicht mit Legalitätsnachweis. Bitte beachten Sie, dass jede Veränderung im Tierbestand meldepflichtig ist. Bei Fragen rufen Sie bitte bei der unteren Naturschutzbehörde an.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.