Die Lockerungen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten zunächste vom 4. bis 19. März 2022. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Grundlegendes

  • Keine Schließungen mehr vorgesehen
  • Kontakterfassung nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Quadratmeterregelung für den Einzelhandel entfällt
  • weiter FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen oder Läden
  • keine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen
  • kein Alkoholverbot für öffentliche Plätze mehr vorgesehen
  • Sachsen behält sich Verschärfungen vor, wenn die Belastungsgrenzen (420 belegt Intensivbetten oder 1.300 belegte Normalbetten) erreicht sind.

3G-Nachweis entfällt komplett:

  • bei Eheschließungen und Beerdigungen im Freien
  • auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen
  • für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen
  • auf Außensportanlagen
  • bei Zusammenkünften in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften (jedoch Hygienekonzept weiter nötig)

3G-Nachweis nötig:

  • bei Eheschließungen und Beerdigungen  in Innenräumen
  • in Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen Gastronomiebetrieben (eingeschränkte Öffnungszeiten entfallen)
  • in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben
  • bei allen körpernahen Dienstleistungen
  • bei Messen und Kongressen
  • auch im Innenbereich von Sportstätten
  • in Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern
  • bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen
    2Gplus-Regelung
  • in Diskotheken und Clubs (Maskenpflicht, Kapazitätsgrenzen und Mindestabstand entfallen ebenfalls

Regelungen für Großveranstaltungen in den Bereichen Freizeit, Sport

Für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern gilt:

  • 3G-Regelung
  • im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung
  • im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung

Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können zwei unterschiedliche Varianten gewählt werden:

  • 2G-Regelung
  • Im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.0000 Personen gleichzeitig
  • Im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig

oder

  • 3G-Regelung
  • im Innen- und Außenbereich gilt eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität
  • sowohl bei kleineren als auch bei Großveranstaltungen muss am eigenen Platzt keine Maske getragen werden. 

Das gilt in den Schulen ab 7. März

  • Der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas wird aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden
  • Die Maskenpflicht im Unterricht (vorher erst ab Klasse 5) entfällt
  • Die Maskenpflicht im Schulgebäude gilt weiter
  • Testpflicht jetzt zweimal wöchentlich (vorher dreimal)
  • Schulbesuchspflicht wird wieder eingeführt
  • Abmeldungen sind nur aus medizinischen oder anderen Gründen gemäß Schulbesuchsordnung möglich
  • Mehrtägige Schulfahrten sind wieder möglich

Bei erhöhtem Infektionsgeschehen in Schulen gilt:

  • keine Schulschließungen meh
  • keine häusliche Lernzeit für einzelne Klassen
  • nur positiv getestete Schüler müssen sich häuslich absondern
  • alle anderen Schüler der betroffenen Klasse müssen sich jedoch für fünf Tage täglich testen. Das gilt auch für geimpfte und genesene Schüler

 

Dokumente (Download)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Belinda Reg´n.