Führerscheine - Fristen für den Umtausch

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden müssen stufenweise ausgetauscht werden. Dies betrifft die rosa oder grauen Papierführerscheine ebenso wie Fahrerlaubnisse im Karten-Format, die von 1999 bis 2013 ausgestellt wurden. Ab 2033 soll flächendeckend der einheitliche EU-Kartenführerschein gelten. Dieses Dokument gilt als fälschungssicherer, was den Missbrauch erschwert. Ein zweiter Effekt: Der Besitzer ist bei Kontrollen wegen des aktuelleren Fotos leichter zu erkennen.

Gestaffelte Fristen

Eine Staffelung nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr soll große Umtauschwellen und damit Wartezeiten verhindern.

Papierführerschein (rosa oder grau)

Geburtsjahr des Inhabers

Umtausch bis

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Kartenführerscheine

Ausstellungsjahr

Umtausch bis

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01. 2030

2010

19. 01.2031

2011

19. 01.2032

2012 - 18. Januar 2013

19. 01.2033

 

Besonderheit: Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Vorgezogener Umtausch empfohlen

Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit und derzeit ohne längere Wartezeiten möglich.  Wer z.B. im Urlaub oder beruflich Fahrten ins Ausland unternimmt, sollte diese Möglichkeit nutzen. Wer sein Papierdokument aus nostalgischen Gründen behalten möchte, kann dies gerne tun. Der alte Führerschein wird dann entwertet und kann nicht mehr verwendet werden.

Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach wird wie beim Personalausweis ein neuer Führerschein ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen ausgestellt. Ausgenommen sind die Bus- und Lkw-Führerscheinklassen, deren Besonderheiten weiter gelten.

Dokumente für den Umtausch

Für den Tausch benötigen Sie den Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises ausgestellt? Dann wird ein sog. Karteikartenauszug der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Dieser lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes übermittelt. Die Umstellung kostet auf 24 Euro. Wenn Sie den Führerschein nach Hause gesendet haben möchten kommen noch Sendungsgebühren dazu.

Kontakt:

Der Antrag zur Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein erfolgt über die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises:

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna: Stauffenbergstraße 4 Haus 6, 04552 Borna, Tel.: 03433 241-2050,E-Mail: fahrerlaubnis@lk-l.de
  • SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma: Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 (Zufahrt über Prophetenberg), 04668 Grimma,Tel.: 03437 984-2051,E-Mail: fahrerlaubnis@lk-l.de

Bilder (Download)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.