Da kein zusätzlicher Ausbruch oder Verdachtsfall in den Restriktionszonen auftrat, wird das Beobachtungsgebiet ab dem 16.04.2020 aufgehoben.

Die verbindliche Anordnung mit den genauen Angaben finden Sie in der Allgemeinverfügung im Download.

Dokumente (Download)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Konstanze Morgenroth.