Wichtig: Ein solches Schreiben wurde nicht durch das Amt in die Öffentlichkeit gegeben. Nach interner Prüfung kann ein Fehlverhalten von Mitarbeitern ausgeschlossen werden. Die Strafverfolgungsbehörden wurden eingeschaltet.

Dingender Hinweis: Bitte wahren Sie den Datenschutz: Die Namen, Geburtsdaten und auch genaue Adresse dürfen nicht weiter verbreitet werden!

Zur Frage, ob die in den sozialen Medien kursierenden Fotos mit Schriftstücken echt sind, darf das Landratsamt Landkreis Leipzig keine Stellung beziehen. Diese Aussage fällt unter den Sozialdatenschutz. Allgemein ist zu sagen, dass Bescheide die vom Landkreis Leipzig in zum  Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erstellt werden, in ihrer äußeren Erscheinung dem abgebildeten Schriftstück entsprechen.

Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass eine Gesamtsumme zwar berechnet wird, aber die Kosten für die Unterbringung in einem Wohnheim für Asylsuchende nicht an die Bewohner geht.  Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie in einer Gemeinschaftseinrichtung können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Zudem ist auch die soziale Grundbetreuung enthalten. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.

Zur Verfügung, konkret als Barscheck, steht jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte. Es kommt hier auch kein Kindergeld hinzu! Zur groben Orientierung:

Eine Flüchtlingsfamilie, die unter den Rechtskreis nach § 2 AsylbLG fällt, erhält Leistungen analog dem SGB XII. In einer Familienkonstellation mit 10 Personen kann von im Schnitt etwa mit 300 Euro pro Person ausgegangen werden. Die genauen Zahlen sind öffentlich zugänglich. Hier finden Sie beispielsweise die Regelsätze 2018 zur Grundsicherung.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html  Hinzu kommen immer noch die Kosten der Unterkunft. 

Zur Ergänzung: Asylbewerber erhalten in den ersten 15 Monaten eine weitaus geringere Leistung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

Auch das Portal Mimikama, das sich speziell mit der Prüfung von potentiellen Fake News beschäftigt, hat diese Informationen bekommen und verbreitet sie weiter.  https://www.mimikama.at/allgemein/leistungsbescheid-landratsamts-landkreis-leipzig/

Leipziger Medienrechtsanwälte gehen im Namen der Familie gegen die rechtswidrige Veröffentlichung vor. 

(www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/veroeffentlichter-leistungsbescheid-spirit-legal-vertritt-familie.html)

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Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.