Sehr geehrte Tierbesitzer,

bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.

Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2014 ist der 01.01.2014.

Die Meldebögen werden Ende Dezember 2013 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2014 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 16 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-sachsen.de. Auf drer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.