• Die Darstellung der Beschlüsse erfolgt nur zu informativen Zwecken, d.h. es besteht kein Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit im Sinne geltender Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsens sowie auf Vollständigkeit der eingestellten Dokumente, ggf. kann bei neu gefassten Satzungen, Ordnungen und Richtlinien etc. die erforderliche Veröffentlichung noch ausstehen. 
  • Genehmigungspflichtige Beschlüsse werden erst nach Vorlage des diesbezüglichen Bescheides der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde als Dokument eingestellt. Gleiches gilt für Beschlüsse, denen der Landrat nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO widersprochen hat.
  • Die Beschlüsse sind nach Beschlussdatum den jeweiligen Kreistagssitzungen zugeordnet. Die Sitzungen wiederum sind in absteigender Reihenfolge eingestellt.
  • Ein spezielles Kreisrecht ist gesondert unter "Kreisrecht" eingestellt.

Stand der Aktualisierung: 26.02.2016