Grundsätzliches

  • Die Darstellung des Kreisrechtes erfolgt nur zu informativen Zwecken, d.h. es besteht kein Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit im Sinne geltender Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsens sowie auf Vollständigkeit der eingestellten Dokumente, ggf. kann bei neu beschlossenem Kreisrecht die erforderliche Veröffentlichung noch ausstehen. Genehmigungspflichtige Beschlüsse werden erst nach Vorlage des diesbezüglichen Bescheides der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde eingearbeitet.

 

 

Hinweise zum Kreisrecht

  • Vom Kreistag und seinen Fachausschüssen gefasste Beschlüsse sowie vom Landrat erlassene Allgemeinverfügungen sind in ein Kreisrecht integriert, welches derzeit in acht Abschnitte untergliedert ist.
  • Beschlüsse des neuen Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Fachausschüsse sind im Fettdruck ausgewiesen.
  • Da die Anpassung des Kreisrechtes des Landkreises Leipzig noch einen mittelfristigen Zeitraum andauern wird, ist das fortbestehende Recht der Altlandkreise (Landkreis Leipziger Land und Muldentalkreis) weiterhin ausgewiesen. Dieses Kreisrecht gilt jedoch abweichend nur für das Gebiet des jeweiligen Altlandkreises von dessen Kreistag es beschlossen wurde.
  • Weitere Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig sind unter „Kreistag - Beschlüsse Kreistag“ einsehbar. Beschlüsse der Altlandkreistage sind aus technischen Gründen nicht mehr einsehbar, können jedoch bei zwingend begründetem Bedarf im Büro des Kreistages separat per E-Mail abgefordert werden.

 

Stand der Aktualisierung:  11.01.2013 mit Rechtsstand 01.01.2016