Allgemeine Hinweise zu unseren Stellenbesetzungsverfahren

Stellenbesetzungen erfolgen gemäß Artikel 33 Grundgesetz im Rahmen einer Bestenauslese. D. h. wir dürfen alle Stellen nur nach Eignung, Befähigung und Leistung besetzen. Es können nur Bewerber/-innen berücksichtigt werden, die das Anforderungsprofil erfüllen. Dies betrifft vor allem die geforderte Qualifikation.

Wie genau ist der Ablauf eines solchen Stellenbesetzungsverfahrens?

  • Wir bieten Ihnen zu besetzende Stellen über dieses Portal an.
  • Uns erreichen per Mail im PDF-Format Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache auf die von Ihnen gewünschte Stelle. Vollständige Bewerbungsunterlagen enthalten:
  1. Bewerbungsschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Nachweise über das Vorhandensein der in der Ausschreibung geforderten Qualifikation (so detailliert wie möglich)
  4. Kopien von qualifizierten Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter sind als drei Jahre
  5. Führerschein (falls im Ausschreibungstext gefordert)
  6. Bewerber/-innen aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) bitte aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz beifügen, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet
  • Sobald uns Ihre Bewerbung per Mail erreicht hat, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bzw. bei Ausschreibungen ohne Frist regelmäßig in bestimmten Abständen werden alle Bewerbungen gesichtet und darüber entschieden, wer bei Erfüllung des Anforderungsprofils in die engere Wahl kommt und eine Einladung zum Gespräch erhält. Die Bewerber/-innen, die nicht die geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten kurzfristig eine entsprechende Information. Alle anderen Bewerber/-innen werden nach Beendigung des Verfahrens informiert.
  • Leider kann keine allgemein gültige Aussage zur Dauer der einzelnen Verfahren gemacht werden, da dies abhängt von der Dringlichkeit der Besetzung, der Bedeutung der Stelle im Gesamtgefüge, der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen etc.

Beachten Sie bitte, dass wir keine Bewerbungskosten erstatten.

Beachten Sie bitte weiterhin, dass bei befristet ohne sachlichen Grund (ist im Ausschreibungstext angegeben) zu besetzenden Stellen die Befristung nach § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgt. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis Leipzig oder mit einem seiner Eigenbetriebe gestanden haben oder derzeit stehen, können bei der Stellenbesetzung deshalb nur berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit ihres derzeitigen oder vergangenen Arbeitsvertrages zusammen mit der Befristungsdauer der angebotenen Stelle nicht die Dauer von 24 Monaten insgesamt übersteigt.

Von Bewerbungen, die sich auf keine aktuelle Ausschreibung sowie auf Initiativbewerbungen beziehen, bitten wir abzusehen. Diese können nicht bearbeitet werden, sondern werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes sofort vernichtet.

Nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Stellensuche. Vielleicht ist ja gerade heute etwas Passendes für Sie dabei. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Datenschutzhinweis

Wir als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nehmen den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Beschäftigten (das schließt auch Bewerberinnen und Bewerber ein) sehr ernst. Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz sind wir zur Erfassung und Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens für die Stelle, für die Sie sich bewerben, legitimiert. Die Verarbeitung dieser Bewerberdaten schließt auch deren Weitergabe an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Bewerberdaten werden während des Auswahlverfahrens gespeichert und nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise.