Seit dem 01.01.2012 ist der Landkreis Leipzig alleiniger Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In dieser Aufgabe berät, betreut und vermittelt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II. Darüber hinaus unterstützt das Kommunale Jobcenter Arbeitgeber der Region, bei ihrer Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern und kooperiert mit freien Trägern und Institutionen bei der gemeinsamen Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.
Vier auf den Landkreis verteilte Standorte bieten Ihnen die Möglichkeit, mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen. Unterden weiterführenden Links können Sie sich als Bürger, Arbeitgeber und freie Träger über die Serviceangebote des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig informieren.
Aktuelles
Ihr Kommunales Jobcenter ist auch in Zeiten von Corona für Sie da!
Damit Ihre Gesundheit und die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, kontaktieren Sie uns bitte vorher für eine Terminvereinbarung. |
- Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Jobcenters über die Ihnen bereits bekannten direkten Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner.
Alternativ erreichen Sie uns an den Standorten wie folgt:
Standort E-Mail Telefon Dienststelle Wurzen kjc-wurzen@lk-l.de 03437 984 10 Dienststelle Grimma kjc-grimma@lk-l.de 03437 984 20 Dienststelle Borna kjc-borna@lk-l.de 03437 984 40 Dienststelle Markkleeberg kjc-markkleeberg@lk-l.de 03437 984 60 - Selbstverständlich können Sie Anträge oder sonstige Unterlagen auch per Post übersenden oder in unsere Hausbriefkästen einwerfen. Allgemeine Anfragen können zudem über das E-Mail-Postfach kjc@lk-l.de gestellt werden.
-
Formulare zur Beantragung von Arbeitslosengeld II für BürgerInnen finden Sie im Bereich Leistungsgewährung.
-
Informationen für Arbeitgeber finden Sie unter Arbeitgeberservice.
-
Informationen für Maßnahmeträger finden Sie unter Träger und Institutionen.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen. Die Erbringung und sichere Auszahlung der Leistungen hat für uns oberste Priorität!
Aktuelles
Jobcenter zahlt bei Bedarf Zuschuss zu Laptop oder Tablet
In den letzten Monaten wurden im Rahmen des Digitalpakts viele Schulen mit Laptops oder Tablets ausgestattet, die bei Bedarf leihweise an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden können. Dies ist jedoch nicht immer gewährleistet. Das kann für Schüler aus Familien im Leistungsbezug des Jobcenters zu einem Problem für den pandemiebedingten Heimunterricht werden.
In solchen Fällen kann das Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 € zahlen. Wichtig: dem Antrag muss eine Bestätigung der Schule beiliegen, dass die Schule kein digitales Leihgerät zur Verfügung stellt. Und es muss vom Antragsteller selbst bestätigt werden, dass in der Familie keine für den Heimunterricht nutzbare IT-Technik vorhanden ist.
Damit wir schnell und unbürokratisch prüfen können, verzichten wir auf ein langes Formular und nehmen alle Anträge als eMail oder Brief an. Niemand muss seinen Antrag persönlich abgeben. Am schnellsten können wir eine Bewilligung immer dann prüfen, wenn dem Antrag schon die Bestätigung der Schule sowie die Erklärung, dass keine andere für den Heimunterricht nutzbare Technik vorhanden ist, beigefügt wird.
Die Regelung gilt auch rückwirkend ab 1. Januar 2021. Wenn eine Familie, die Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhält, sich schon im Januar ein Tablet für den Heimunterricht gekauft hat und die Schule bestätigt, dass kein Leihgerät vorhanden ist, werden wir auch einen nachträglich gestellten Antrag auf Kostenübernahme bis zu 350 € prüfen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die betreffende Person
• | bezieht Arbeitslosengeld II vom Kommunalen Jobcenter Lk Leipzig, | |
• | ist Schülerin oder Schüler, | |
• | besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, | |
• | nimmt am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht teil, | |
• | bekommt von der Schule kein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt und | |
• | im Haushalt ist keine Technik nutzbar. |
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt maximal 350,00 Euro.
Die konkrete Höhe richtet sich nach den benötigten Endgeräten (z. B. Tablet oder PC jeweils mit Zubehör, Drucker inklusive Erstbeschaffung von Druckerpatronen) .
Was müssen die Leistungsbezieher tun?
Die Leistungsbezieher zeigen den Bedarf formlos beim Kommunalen Jobcenter Lk Leipzig an. Am einfachsten wird es, wenn folgende Unterlagen per Post oder auf elektronischem Weg eingereicht werden:
• | eine Bescheinigung der Schule, das digitale Endgeräte (Schulcomputer, Drucker) für den Distanzunterricht benötigt werden und eine Ausleihe nicht möglich ist. |
|
• | eine schriftliche Bestätigung vom Antragstellenden, dass in der Familie keine für den Heimunterricht nutzbare IT-Technik vorhanden. | |
• | eine einfache Erklärung über die Höhe der Kosten oder einen Nachweis (z. B. Prospekt, Ausdruck) zu den anzuschaffenden Geräten. |
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in bzw. reichen Sie Ihre formlosen Anträge per Post bzw. E-Mail in dem für Sie zuständigen Standort ein.
Grundsicherung für Arbeitslosengeld II-Bezieher wurde zum 01.01.2021 erhöht
Erhöhung Regelsatz Arbeitslosengeld II für alle Leistungsbezieher|innen, besonders stark für Kleinkinder und Jugendliche
Im Ergebnis der aktuellen Lohn- und Preisentwicklungen sowie u.a. einer angepassten Berechnungslogik für Telefonkosten hat der Gesetzgeber die monatlichen Regelsätze des Arbeitslosengeld II („Alg II“) für alle Leistungsbezieher|innen vom Jobcenter ab 1. Januar 2021 erhöht.
Besonders stark profitieren hiervon zum einen Kleinkinder unter 6 Jahren, deren Regelsatz um + 33 € auf 283 € steigt. Zum anderen haben Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren künftig einen um + 45 € höheren Anspruch von 373 €. Der Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren war schon in 2017 besonders erhöht worden, deshalb bleibt deren Leistungssatz mit 309 € jetzt nahezu gleich.
Auch Erwachsene erhalten mehr Arbeitslosengeld II: Alleinstehende und Alleinerziehende bekommen künftig 446 € und damit + 14 € mehr als bislang und für jede|n Partner|in in einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Regelbedarf um je + 12 € auf je neu 401 €.
Kindergeldzahlungen und Unterhaltsvorschüsse gelten weiter als anzurechnendes Einkommen. Dies bedeutet, dass das um + 15 € erhöhte Kindergeld und/oder höhere Unterhaltsvorschüsse sich auf das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld verschieden auswirken.
Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig hat bereits frühzeitig begonnen, die Änderungen in die Bewilligungsbescheide einzuarbeiten und für jede Bedarfsgemeinschaft die ab 1. Januar 2021 ausgezahlte Leistung individuell neu zu berechnen. Zum Ergebnis werden die Leistungsbezieher|innen anschließend mit einem Bescheid per Post informiert. Die Auszahlung der Leistungen für Januar 2021 beinhaltet in jedem Fall die geänderten Werte, auch wenn im Vorfeld kein gesonderter Änderungsbescheid zugeschickt wurde.
Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben zum 1. Januar 2021 übrigens unverändert. Hier steht turnusmäßig zum 1. April 2021 eine Fortschreibung der Richtwerte an, zu denen das Kommunale Jobcenter rechtzeitig und umfassend informieren wird.
Neue Regelsätze für Arbeitslosengeld II seit 01.01.2021
Für wen? |
Monatsbetrag 2021 (Steigerung zu 2020) |
|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 446 € (+ 14 €) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 401 € (+ 12 €) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 357 € (+ 12 €) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene | 357 € (+ 12 €) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 € (+ 45 €) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 € (+ 1 €) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder bis 5 Jahre | 283 € (+ 33 €) | Regelbedarfsstufe 6 |
Neue Sätze für den Unterhaltsvorschuss gemäß Unterhaltsvorschutzgesetz (UVG)
Für wen? |
Monatsbetrag 2021 (Steigerung zu 2020) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
174 € (+ 9 €) |
Kinder von 6 bis 11 Jahren |
232 € (+ 12 €) |
Kinder von 12 bis 17 Jahren |
309 € (+ 16 €) |
Neue Kindergeldsätze gemäß Bundeskindergeldgesetz
Monatsbetrag 2021 (Steigerung zu 2020) |
|
Kind 1 + 2 jeweils | 219 € (+ 15 €) |
Kind 3 | 225 € (+ 15 €) |
ab Kind 4 | 250 € (+ 15 €) |
Berufs - und Studienorientierung 2020 / 2021
Berufs - und Studienorientierung 2020 / 2021
Interessante Termine zur Berufs- und Studienorientierung 2020/2021 finden Sie im aktuellen Veranstaltungskalender(PDF, 415 kB).
Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden verbessert
Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden verbessert
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden für alle Anspruchsberechtigten (Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie von Wohngeld und Kinderzuschlag) stark verbessert. So steigen beispielsweise die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 auf insgesamt 150 Euro, davon 100 Euro für das erste Schulhalbjahr und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Weiterhin fallen die bisherigen Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule sowie für die Schülerfahrkarte komplett weg.
Die Lernförderung für eine Schülerin oder einen Schüler ist künftig nicht erst dann möglich, wenn die Versetzung unmittelbar gefährdet ist.
Das monatliche Budget für die Teilhabe an Aktivitäten und dem Vereinsleben steigt von bisher insgesamt 10 Euro auf pauschal 15 Euro; auch kann zukünftig das Geld den Familien direkt gezahlt werden und nicht mehr an die Vereine. Dies bedeutet für die Beteiligten eine Vereinfachung, denn so können die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern z.B. die Aufwendungen für kulturelle oder gesellschaftliche Aktivitäten und die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen direkt bezahlen, ohne dabei den Sozialleistungsbezug zu offenbaren.
Die Leistungen auf Bildung und Teilhabe gelten mit der entsprechenden Antragstellung auf die Grundleistungen als beantragt; lediglich die Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig.
Für Anträge und Anfragen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
über das Internet: Bildungs- und Teilhabepaket - Landkreis Leipzig
oder
für Empfänger von SGB II - Leistungen:
Serviceteam Wurzen | Telefon: 03437 984-10 | |
Serviceteam Grimma | Telefon: 03437 984-20 | |
Serviceteam Borna | Telefon: 03437 984-40 |
|
Serviceteam Markkleeberg | Telefon: 03437 984-60 |
für Empfänger von SGB XII / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen:
Team Bildung und Teilhabe
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma
Telefon: 03437 984 3111
Fax: 03437 984 99 3111
E-Mail: bildung-teilhabe@lk-l.de
Kommunales Jobcenter
Landkreis Leipzig
Neue Förderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB II
Neue Förderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB II
Seit 1. Januar 2019 können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Vollzeit oder Teilzeit auf Grundlage der neuen gesetzlichen Förderinstrumente gefördert werden. Die Förderung ist für alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region möglich.
Nähere Informationen dazu finden sie unter:
Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL)
Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt (TAM)
Bitte sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservices beraten und unterstützen Sie gern:
Sozialer Arbeitsmarkt - SAM
Sozialer Arbeitsmarkt - SAM
Das Kommunale Jobcenter (KJC) des Landkreises Leipzig beteiligt sich am Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen soll.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
AnsprechpartnerInnen Leitung
AnsprechpartnerInnen Leitung
Felix Baumeier Amtsleiter KJC Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2701 Fax:03437 984-7061 E-MailLocation Silke Konrad Sekretariat Amtsleitung Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 - 984-2701 Fax:03437 - 984-7061 E-MailLocation Katja Herfurth Controlling Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 427 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 - 984 2713 Fax:03437 - 984 99 2713 E-MailLocation Gert Hütel Beauftragter für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 418 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2757 Fax:03437 984-7061 E-MailLocation Tobias Kade Fachbereichsleiter FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2751 Fax:03437 984-7063 E-MailLocation Elke Ritter Sekretariat FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2751 Fax:03437 984-7063 E-MailLocation Manuela Nerkelun Teamleiterin Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2844 Fax:03437 984-7064 E-MailLocation Cornelia Lau SB Sekretariat Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2844 Fax:03437 984-7064 E-MailLocation Christian Kaupke Fachbereichsleiter FB LeistungsgewährungZimmer: 208b Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2900 Fax:03437 984-7062 E-MailLocation Katrin Rinke Sekretariat FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2901 Fax:03437 984-7062 E-MailLocation Jens Ranft Fachbereichsleiter FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2801 Fax:03437 984-7062 E-MailLocation N.N. Sekretariat FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984-2801 Fax:03437 984-7062 E-MailLocation
Datenschutzinformation
Datenschutzinformation
Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Die Verordnung gilt mit Ihrem In-Kraft-Treten als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.
Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:
Informationspflichten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO.(PDF, 45 kB)(PDF, 45 kB)