Aktuelles

Im Kommunalen Jobcenter sind aufgrund kurzfristiger Ausfälle mehrere Personalstellen nicht besetzt.

Aus diesem Grund können wir nicht alle Aufgaben so schnell wie sonst bearbeiten.

Absolute Priorität hat für uns die Leistungsgewährung von allen Neu- und Weitergewährungsanträgen auf Bürgergeld sowie Bildung und Teilhabe für Schülerinnen und Schüler.

Dies bedeutet, dass die Bearbeitung anderer Vorgänge, Neuberechnungen etc. längere Zeit dauern kann.

Dies ist nicht unser Anspruch und wir arbeiten bereits an Problemlösungen zur Verbesserung dieser Situation.

Der Gesetzgeber erhöht die monatlichen Regelbedarfe des Bürgergelds für alle Leistungsbeziehenden der Jobcenter zum 1. Januar 2024. Die Auszahlung der Leistungen für Januar 2024 beinhaltet in jedem Fall die geänderten Werte - auch dann, wenn im Vorfeld kein gesonderter Änderungsbescheid zugeschickt wurde.

Gut zu wissen: die Stromkosten sind durch den Gesetzgeber als Bestandteil des Regelbedarfs definiert und sind deshalb in den genannten Monatsbeträgen bereits enthalten.

Wichtig: gestiegene Regelsätze für andere Sozial- und Geldleistungen wie z.B. das Kindergeld werden mit dem Bürgergeld verrechnet und führen deshalb nicht immer automatisch zu höheren Auszahlungsbeträgen.

Für wen? Monatsbetrag 2024 (Steigerung zu 2023) Regelbedarfstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 € (+ 61 €) 1
Paare in Bedarfsgemeinschaften, je Person 506 € (+ 55 €) 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 451 € (+ 49 €) 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 451 € (+ 49 €) 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren * 471 € (+ 51 €) 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren * 390 € (+ 42 €) 5
Kinder bis 5 Jahre * 357 € (+ 39 €) 6

* Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.

Berufs - und Studienorientierung 2023 / 2024

Interessante Termine zur Berufs- und Studienorientierung 2023/2024 finden Sie im aktuellen
Veranstaltungskalender(PDF, 24 MB)
Veranstaltungskalender_kompakt(PDF, 169 kB)

 

Die Übernahme der Kosten für Heizung richtet sich im ersten Schritt weiterhin nach den Regelungen des bundesweiten Heizkostenspiegels. Wenn die Maximalwerte des Heizkostenspiegels – ggf. unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse - überschritten werden, erfolgt keine pauschale Übernahme aller anfallenden Heizkosten, sondern immer in angemessener Höhe. Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft („Kaltmiete“) wurden zum 01.04.2023 angepasst.

Den aktuellen Kreistagsbeschluss finden Sie hier:

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)

Alle wichtigen Informationen zum Thema "Ukrainische Kriegsvertriebene" finden Sie hier:

Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet.

Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun unter

https://kommunale-jobcenter.de/menschen-vor-ort/

veröffentlicht worden.

Ihr Kommunales Jobcenter ist für Ihre Anliegen da.

Serviceteam Wurzen Telefon: 03433 241-10
Serviceteam Grimma Telefon: 03433 241-20
Serviceteam Borna Telefon: 03433 241-40
Serviceteam Markkleeberg Telefon: 03433 241-60

 

Unsere Servicezeiten für Sie:

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen für Sie

Felix Baumeier Amtsleiter KJC Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 Location Silke Konrad Sekretariat Amtsleitung Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 Location Kristin Dittmann Controlling Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 422 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2736 Fax:03433 241-7061 Location Jenny Köstel Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 1.08 Hauptstraße 101 04416 Markkleeberg Tel.:03433 241 3346 Fax:03433 241 7061 Location Tobias Kade Fachbereichsleiter FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 Location Elke Ritter Sekretariat FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 Location Manuela Nerkelun Teamleiterin Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 Location Cornelia Lau SB Sekretariat Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 Location Antje Nickl Fachbereichsleiterin FB LeistungsgewährungZimmer: 208a Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2850 Fax:03433 241-7062 Location Kathrin Hecht Sekretariat FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2901 Fax:03433 241-7062 Location Jens Ranft Fachbereichsleiter FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2800 Fax:03433 241-7062 Location N. N. Sekretariat FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2801 Fax:03433 241-7062 Location

Christian Kaupke Fachbereichsleiter FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 214 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2900 Fax:03433 241-7062 Location

Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Die Verordnung gilt mit Ihrem In-Kraft-Treten als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.

Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:

Informationspflichten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO.(PDF, 45 kB)(PDF, 47 kB)

Der Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente ist über das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig
(siehe Kontakt unter https://www.landkreisleipzig.de/kontakt.html) sowie dem SecureGateway des Freistaates Sachsen
(siehe unter https://www.esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html) möglich.

Alternativ stehen Ihnen weiterhin zusätzlich die gewohnten Kontaktmöglichkeiten via Fax oder Post zur Verfügung.

Organigramm

Organigramm(PDF, 35 kB)