Am Mittwoch, den 21. August ist das Kommunale Jobcenter aus technischen Gründen geschlossen.

Ab Donnerstag, 22. August stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

 

Aktuelles

Der Gesetzgeber erhöht die monatlichen Regelbedarfe des Bürgergelds für alle Leistungsbeziehenden der Jobcenter zum 1. Januar 2024. Die Auszahlung der Leistungen für Januar 2024 beinhaltet in jedem Fall die geänderten Werte - auch dann, wenn im Vorfeld kein gesonderter Änderungsbescheid zugeschickt wurde.

Gut zu wissen: die Stromkosten sind durch den Gesetzgeber als Bestandteil des Regelbedarfs definiert und sind deshalb in den genannten Monatsbeträgen bereits enthalten.

Wichtig: gestiegene Regelsätze für andere Sozial- und Geldleistungen wie z.B. das Kindergeld werden mit dem Bürgergeld verrechnet und führen deshalb nicht immer automatisch zu höheren Auszahlungsbeträgen.

Für wen? Monatsbetrag 2024 (Steigerung zu 2023) Regelbedarfstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 € (+ 61 €) 1
Paare in Bedarfsgemeinschaften, je Person 506 € (+ 55 €) 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 451 € (+ 49 €) 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 451 € (+ 49 €) 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren * 471 € (+ 51 €) 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren * 390 € (+ 42 €) 5
Kinder bis 5 Jahre * 357 € (+ 39 €) 6

* Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.

Berufs - und Studienorientierung 2023 / 2024

Interessante Termine zur Berufs- und Studienorientierung 2023/2024 finden Sie im aktuellen
Veranstaltungskalender(PDF, 24 MB)
Veranstaltungskalender_kompakt(PDF, 169 kB)

 

Die Übernahme der Kosten für Heizung richtet sich im ersten Schritt weiterhin nach den Regelungen des bundesweiten Heizkostenspiegels. Wenn die Maximalwerte des Heizkostenspiegels – ggf. unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse - überschritten werden, erfolgt keine pauschale Übernahme aller anfallenden Heizkosten, sondern immer in angemessener Höhe. Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft („Kaltmiete“) wurden zum 01.04.2023 angepasst.

Den aktuellen Kreistagsbeschluss finden Sie hier:

Richtwerte für die Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)

Alle wichtigen Informationen zum Thema "Ukrainische Kriegsvertriebene" finden Sie hier:

Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet.

Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun unter

https://kommunale-jobcenter.de/menschen-vor-ort/

veröffentlicht worden.

Ihr Kommunales Jobcenter ist für Ihre Anliegen da.

Serviceteam Wurzen Telefon: 03433 241-10
Serviceteam Grimma Telefon: 03433 241-20
Serviceteam Borna Telefon: 03433 241-40
Serviceteam Markkleeberg Telefon: 03433 241-60

 

Unsere Servicezeiten für Sie:

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen für Sie

Herr Baumeier Amtsleiter KJC Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 Location Frau Konrad Sekretariat Amtsleitung Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 Location Frau Dittmann Controlling Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 422 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2736 Fax:03433 241-7061 Location Frau Köstel Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 1.08 Hauptstraße 101 04416 Markkleeberg Tel.:03433 241 3346 Fax:03433 241 7061 Location Herr Kade Fachbereichsleiter FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 Location Frau Ritter Sekretariat FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 Location Frau Nerkelun Teamleiterin Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 Location Frau Lau SB Sekretariat Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 Location Frau Nickl Fachbereichsleiterin FB LeistungsgewährungZimmer: 208a Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2850 Fax:03433 241-7062 Location Frau Hecht Sekretariat FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2901 Fax:03433 241-7062 Location Herr Ranft Fachbereichsleiter FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2800 Fax:03433 241-7062 Location Frau Katzschmann Sekretariat FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2801 Fax:03433 241-7062 Location

Herr Kaupke Fachbereichsleiter FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 214 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2900 Fax:03433 241-7062 Location

Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU anzuwenden. Die Verordnung gilt seit diesem Zeitpunkt als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.

Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO(PDF, 324 kB)

Der Zugang elektronischer Dokumente ist per Email und über das besondere Behördenpostfach (beBPo) möglich. Bitte beachten Sie, dass per Email kein rechtsverbindlicher Zugang (kein Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails) möglich ist. Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können z.B. Rechtsanwälte (über deren beA) und Bürger (über deren eBO) eine (rechtsverbindliche) elektronische Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter führen.

Organigramm

Organigramm(PDF, 35 kB)