Die nach §219 StGB notwendige Beratung wird ergebnisoffen geführt, damit Frauen in eigener Verantwortung über Abbruch oder Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden können.
Die Beratung soll dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. In diesem Zusammenhang werden der Schwangeren die erforderlichen medizinischen, sozialen und juristischen Informationen vermittelt und mögliche praktische Hilfen aufgezeigt, welche die Fortsetzung der Schwangerschaft sowie die Lage von Mutter und Kind erleichtern.
Die Beratung beinhaltet ebenfalls die Aufklärung über Möglichkeiten, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Entscheidet sich die Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, erhält sie ein Nachbetreuungsangebot.
Die in der Schwangerenberatung des Gesundheitsamtes tätigen Mitarbeiter verfügen über eine spezielle Zusatzausbildung und sind staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberater.