Antworten hierzu erhalten kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige sowie Freiberufler durch das IQ Netzwerk Sachsen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer IQ Flex Sachsen(PDF, 746 kB).

Stand: 28. Februar 2020

Ab 01.03.2020 wird im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durch das Inkrafttreten des sog. Fachkräfteeinwanderungsgesetzes das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt. Hierdurch wird für Arbeitgeber im Bundesgebiet, welche eine noch im Ausland befindliche Fachkraft in Deutschland beschäftigen oder ausbilden wollen, eine Möglichkeit geschaffen bereits zahlreiche Verfahrensschritte für das Visumverfahren vorab mit der örtlichen Ausländerbehörde zu klären. Das Verfahren endet mit der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung einer Vorabzustimmung zur Einreise der Fachkraft an die für das Visumverfahren zuständige deutsche Auslandsvertretung am Aufenthaltsort der ausländischen Fachkraft.

Für die Bearbeitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens fällt eine Gebühr in Höhe von 411 EUR an, welche bereits zu Beginn des Verfahrens zu entrichten ist.

Als Fachkraft gelten Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Zudem muss die Fachkraft nach der Einreise durch den Arbeitgeber auch in einem der Qualifikation entsprechenden Beschäftigungsverhältnis eingesetzt werden. Zudem können auch ausländische Personen, die zu einer qualifizierten Berufsausbildung in einem Ausbildungsbetrieb einreisen wollen, dieses Verfahren gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb nutzen.

Umfangreiche allgemeine Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie auf der Seite des Sächsischen Innenministeriums unter www.fachkraefte.zuwanderung.sachsen.de

Wichtig:
Die ausländische Fachkraft muss Ihnen als Arbeitgeber bereits bekannt sein, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführen zu können. Durch die Ausländerbehörde erfolgt keine Vermittlung von Fachkräften. Sollten Sie noch auf der Suche nach einer geeigneten Fachkraft sein, wenden Sie sich zunächst bitte an die für Sie zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

Für eine erste Prüfung, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Sie in Frage kommt, können Sie den Vorab-Check(PDF, 237 kB)* nutzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Arbeitgeber(PDF, 165 kB)*.

Als Ansprechpartner in unserer Ausländerbehörde steht Ihnen zur Verfügung:

Herr Beyer SB Allg. Ausländerrecht + beschleunigtes Fachkräfteverfahren SG Statusangelegenheiten Ausländer Bahnhofstraße 5, Geb.42 04668 Grimma Tel.:+49 (0)3437 984-1715 Fax:+49 (0)3437 984-7031 Location

Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt zwecks Terminabsprache auf.

 

*) Vorab-Check und Arbeitgeber-Informationsblatt sind vom Sächsischen Ministerium des Innern in Kooperation mit dem IQ-Netzwerk Sachsen erstellt.