Asylsuchende, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, wohnen in der Regel zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen, die von den Bundesländern organisiert und getragen werden. Die Pflicht, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet für Asylbewerber jedoch nach wenigen Monaten. Danach werden Asylbewerber den unteren Unterbringungsbehörden, also Landkreisen und kreisfreien Städten, nach dem Königssteiner Schlüssel zugewiesen.

  • Mit dem Tag der Zuweisung geht die Zuständigkeit für die Unterbringung von Asylbewerbern auf die unteren Unterbringungsbehörden über.
  • Das Sachgebiet Unterbringung im Ausländeramt organisiert und koordiniert in seiner Zuständigkeit die Aufnahme, Verteilung und Unterbringung von Asylbewerbern sowie deren Umzüge im Landkreis.
  • Zur Erfüllung dieser Unterbringungsaufgabe werden Gemeinschaftsunterkünfte (GU -zentral) als auch vom Landkreis bzw. von einem Träger angemietete Wohnungen (dezentral) genutzt.
  • Weiterhin ist es zuständig für die Akquise, für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Unterbringungsplätzen, für die Verhandlungen zur Vertragsgestaltung mit Anbietern und Betreibern sowie zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Diese Koordinierungs- und Planungsaufgaben beinhalten auch das permanente Controlling aller bestehenden Miet- und Betreiberverträge einschließlich der Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen sowie die Einhaltung von Kreistagsbeschlüssen.
  • Unerlässlich ist die Auswertung der statistischen Daten, um insgesamt eine effektive Organisation und Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten.

 

Frau Fiedler SB dezentrale Unterbringung SG Unterbringung Bahnhofstraße 5, Geb.42 04668 Grimma Tel.:+49 (0)3437 984-1735 Fax:+49 (0)3437 984-7032 Location Frau Pohle dezentrale Unterbringung SG Unterbringung Bahnhofstraße 5, Gebäude 42 04668 Grimma Tel.:+49 (0)3437 984-1734 Fax:+49 (0)3437 984-7032 Location Herr Thieme SB dezentrale Unterbringung SG Unterbringung Bahnhofstraße 5, Geb.42 04668 Grimma Tel.:+49 (0)3437 984-1733 Fax:+49 (0)3437 984-7032 Location

Rechtsgrundlagen

  • Sächsische Verwaltungsvorschrift (VwV) „Unterbringung“
  • Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG)

 

*Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.