Hier erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten
Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ vom Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMGI)
Teil 1:Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände, kommunale Gebietskörperschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Religionsgemeinschaften.
Ab sofort können mehrjährige Anträge nur noch zur Antragsfrist 31. Juli eines jeden Jahres (vorbehaltlich verfügbarer Mittel auch für Folgejahre) mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren beantragt und bewilligt werden. Anträge, welche zum Stichtag 31. Januar eines Jahres für eine Förderung ab dem 1. Mai eingehen, können maximal mit einer Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt und bewilligt werden.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Der Förderanteil des Freistaates Sachsen kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Dem Antrag muss eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Landkreises/Kreisfreien Stadt beigefügt werden. Die Frist zur Einholung einer Stellungnahme ist im Landkreis Leipzig der 30. Juni (für Antragsfrist 31. Juli) bzw. der 31. Dezember (für Antragsfrist 31. Januar).
Dazu legen Sie in postalischer oder elektronischer Form folgende Dokumekte im Landratsamt vor:
- vollständiger Antrag,
- ausführliche Maßnahmebeschreibung,
- Nachweis über regionaler Kooperationspartner,
- vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan.
Anträge, die nach Fristende eingehen, können gegebenenfalls nicht mehr für eine Stellungnahme berücksichtigt werden.
Ansprechpartnerin:
Frau Querner Koordinatorin Integration Asyl Ausländeramt Bahnhofstraße 5, Geb.42 04668 Grimma Tel.:+49 (0)3437 984-1008 Fax:+49 (0)3437 984-7029 E-MailLocation
Nähere Informationen erhalten Sie hier
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (SächsKomPauschVO)
Unterstützt werden niedrigschwellige und ehrenamtlich getragene Initiativen in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Kultur- und Sprachmittlung.
Antragsberechtigt sind ehrenamtliche Initiativen oder Privatpersonen sowie mit ihnen kooperierende kommunale oder freie Träger, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anerkannte Religionsgemeinschaften.
Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 5.000 EUR pro Initiative und Jahr und für Sprachkurse 1.000 EUR pro Sprachkurs betragen. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Festbetrags für Sachausgaben oder -auszahlungen gewährt.
Stichtag zur Antragstellung: 31. Oktober 2021
Eine Förderung ist für Aufwendungen ausgeschlossen,
- die nach der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ vom 10. März 2020 oder
- die nach der Richtlinie „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ vom 18. Dezember 2018 oder
- die nach der Richtlinie „Soziale Betreuung Flüchtlinge“ vom 5. Juni 2018 oder
- die durch anderweitige Mittel des Freistaates Sachsen, des Bundes oder europäischer Förderprogramme
bereits gefördert werden.
Die Bewilligung im Landkreis Leipzig erfolgt über das Landratsamt Leipzig, Ausländeramt, Koordinierungsstelle für Integration. Die Mitarbeiter/Innen der Koordinierungsstelle für Integration beraten Sie gern bei der Antragstellung.
Bitte beachten: Aktuell liegt noch kein Landeshaushalt für 2021 vor. Ein Projektstart ab 01.01.2021 mit vorzeitigem Maßnahmebeginn ist möglich.
Dokumente
- Antragsformular für niedrigschwellige Initiativen 2021(DOCX, 34 kB)
- Hinweise zur Antragstellung 2021(PDF, 35 kB)
- Teilnehmerliste Mikroprojekte(PDF, 96 kB)
- Teilnehmerliste Sprachkurse(PDF, 23 kB)
- SAB Datenschutzhinweise(PDF, 128 kB)
- Übersicht Mikroprojekte 2020(PDF, 40 kB)
- Informationsblatt für Projektträger im Geschäftsbereich des SMS(PDF, 351 kB)
- Mittelabforderung 2020(DOCX, 21 kB)
- Sachbericht 2020(DOCX, 18 kB)
- Verwendungsnachweis 2020(DOCX, 24 kB)
- Zahlenmäßiger Nachweis 2020(DOCX, 22 kB)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Mit dieser Förderung soll das ehrenamtliche Engagement honoriert werden, insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport.
Antragsteller können unter anderem die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände und Vereine (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände sein.
Die Antragsfrist für das Folgejahr ist der 31. Oktober.
Für jede Person können maximal 40 EUR pro Monat höchstens aber für 11 Monate in einem Jahr beantragt werden.
Hierzu muss jede Person nachweisen (schriftlich festhalten), dass Sie pro Monat mindestens 20 Std. ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren muss sie in Sachsen wohnen und darf nicht bereits über eine andere Förderung für ihre Tätigkeit entlohnt werden.
Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie hier.
Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ vom Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMGI)
Gefördert werden Projekte, die die demokratische Struktur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken und die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und pauschalisierender Ablehnungskonstruktionen abbauen helfen.
Antragsberechtigt sind Träger, z. B. Vereine und Verbände, freie Träger, Religionsgemeinschaften oder kommunale Gebietskörperschaften.
Anträge für Projekte ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen bis zum 31. August gestellt werden. Anträge für Projekte ab dem 1. Mai oder später können bis 31. Januar des jeweiligen laufenden Jahres eingereicht werden. Projekte können mit einer Laufzeit von bis zu maximal drei Jahren beantragt werden.
Zuwendungsfähig sind Projekte, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und an denen mehrheitlich Einwohnerinnen und Einwohner Sachsens teilnehmen. Insbesondere sollen Projekte gefördert werden, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Der Förderanteil des Freistaates Sachsen kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter weltoffenes.sachsen.de oder bei sab.sachsen.de
„Lokale Partnerschaft für Demokratie“ im Landkreis Leipzig gefördert durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!", das Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" und den Landkreis Leipzig
Gefördert werden Projekte und Initiativen, die einen Beitrag zur Stärkung einer weltoffenen Zivilgesellschaft leisten und damit Demokratie vor Ort erfahrbar und erlebbar machen, eine aktive Auseinandersetzung mit Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus unterstützen sowie für eine menschenrechtsorientierte Alltagskultur werben.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige, nichtstaatliche Organisationen, die ihren Wirkungskreis im Landkreis Leipzig. Diese können auch für informelle Gruppen und Einzelpersonen, die selbst keine rechtsfähigen Organisationen sind, als Antragstelle fungieren.
Für Groß-/Jahresprojekte können maximal 20.000 EUR beantragt werden. Für Kleinprojekte, Tagesveranstaltungen und einmalige Aktionen steht der Aktionsfonds mit maximal 800 EUR zur Verfügung.
Die Antragsfristen und weitere Informationen erhalten Sie hier.
Dirk-Oelbermann-Stiftung
Die Dirk-Oelbermann-Stiftung fördert kulturelle, soziale und politische Projekte und Bildungsangebote im Südraum Leipzig.
Antragsberechtigt sind Vereine, freie Träger, Interessengemeinschaften und Stiftungen.
2020 können keine Projekte gefördert werden. Die nächste Ausschreibung ist für Januar 2021 geplant.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Stiftung :do
Die Stiftung :do fördert Projekte und Initiativen mit dem Ziel, individuelle Bewegungsfreiheit und egalitäre Zugänge zu Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft zu verwirklichen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gruppen und Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind. (Freistellungsbescheid)
Die Stiftung :do vergibt einmal pro Jahr Fördermittel bis zu 2.000 EUR pro Projekt und Antrag.
Antragsschluss ist der 15. April.
Die Entscheidung der Anträge erfolgt im Mai.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Amadeo-Antonio-Stiftung
Die Amadeu Antonio Stiftung fördert Initiativen und Projekte, die sich aktiv mit den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschäftigen.
Antragsberechtigt sind z. B. Vereine, Netzwerke gegen Rechtsextemismus, Kirchgemeinden, Schulen und Schülerclubs oder Bürgerinitiativen.
Förderfähig sind Sachkosten, Reisekosten sowie teilweise Personalkosten und Honorare.
Der Stiftungsrat entscheidet zweimal jährlich über die eingegangenen Anträge, die mehr als 2.500 EUR an Förderung beantragen. Antragsschluss ist jeweils zum 31.01. und 31.07. des Jahres. Bitte rechnen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten ein.
Über Anträge bis zu einer Summe von 2.500 EUR wird laufend von einem kleineren Gremium entschieden, wobei eine Bearbeitungszeit von bis zu acht Wochen bei der Antragstellung eingerechnet werden sollte.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Ehrenamtskarte Landkreis Leipzig
Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön an die besonders ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leipzig. Auch im Jahr 2020werden deshalb 1000 Ehrenamtskarten ausgereicht.
Antragsberechtigt ist, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
• Wohnsitz im Landkreis Leipzig
• mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit
• keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 200 EUR pro Monat bzw. von bis zu 2.400 EUR pro Jahr
• mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung / eines Studiums leistet
ODER
• mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich bei nicht vorhandener Berufstätigkeit leistet
Ab sofort können sich Interessierte bei Ihren gemeinnützigen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen melden. Zusätzlich bekommt der Inhaber der Ehrenamtskarte Fahrkarten im Wert von 50 EUR zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Dieses Guthaben ist gültig bis zum 30.11.2020.
Die Ehrenamtskarte besitzt einen Gültigkeitszeitraum von 12 Monaten ab Ausstellung.
Die Vergabe erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge im Sozialamt. Es besteht kein Rechtsanspruch
Weitere Informationen zur Antragstellung und den Vorteilen der Ehrenamtskarte erhalten Sie hier.
Patenschaftsprogramm des AWO Landesverband Sachsen e.V. gefördert über das Programm „Menschen stärken Menschen“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Über das Programm „Menschen stärken Menschen“ werden Patenschaften sowie kleinere Veranstaltungen und Gruppenangebote, die durch kein anderes Förderprogramm unterstützt werden können, in Sachsen gefördert.
Für jede Patenschaft können einmalig 75 EUR als Aufwandsentschädigung, für einzelne Veranstaltungen oder Gruppenangebote Sach-, Veranstaltungskosten und Honorare beantragt werden.
Die Antragsformulare für Einzelveranstaltungen oder Gruppenangebote können bei dem AWO Landesverband Sachsen e.V. angefordert werden.
Nähere Informationen sowie das Antragsformular für Einzelpatenschaften erhalten Sie hier.