Aktivierungsmaßnahmen bei einem Arbeitgeber dienen zur Eignungsfeststellung von Bewerbern vor Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Der Arbeitssuchende lernt das Arbeitsumfeld sowie interne Betriebsabläufe kennen. Dadurch erhält er die Möglichkeit zu prüfen, ob er die Arbeitsplatzanforderungen erfüllen kann und inwieweit die Arbeitsstelle seinen persönlichen Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht.

Der Arbeitgeber erhält ebenso die Chance den zukünftigen Mitarbeiter hinsichtlich der Eignung zu testen. Im Anschluss hat eine Auswertung zu erfolgen, bei dieser die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden sollten. Hierbei ist es wichtig, dass eventuelle Schwachpunkte, wie zum Beispiel Qualifikationsdefizite, angesprochen werden, um diese ggf. gezielt abzubauen.

Die Möglichkeiten einer Arbeitserprobung sollte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Danach informiert der Arbeitssuchende seinen zuständigen Fallmanager. Dieser prüft den Sachverhalt und händigt dem Kunden die notwendigen Unterlagen aus.