Die Arbeitsgelegenheit ist eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung, die im § 16d SGB II geregelt ist. Sie beinhaltet Tätigkeiten, die im zusätzlichen Bereich liegen und dem öffentlichen Interesse dienen.

Die Durchführung erfolgt in der Regel über freie Träger, die im Kommunalen Jobcenter einen Antrag dazu stellen können. Die Arbeitsgelegenheit richtet sich an Bürgergeld-Bezieher (SGB II), die langzeitarbeitslos sind und aufgrund dessen möglicherweise einen beschränkten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt haben.

Ziel der Zuweisung ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes schrittweise heranzuführen. Innerhalb der Maßnahme werden dafür notwendige Schlüsselqualifikationen, wie z. B. eine geregelte Tagesstruktur, Teamarbeit, Ausdauervermögen, Arbeitsabläufe etc., wiedererlernt.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit sollten sich die Integrationschancen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wesentlich verbessert haben.