Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

(§ 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V. § 45 SGB III)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht die Inanspruchnahme von Maßnahmen zu ihrer Aktivierung und Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und kann für folgende Leistungen vom Fallmanager ausgegeben werden.

  • Für die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eigliederung bei einem Träger
  • Für die Teilnahme an einer betrieblichen Erprobung, Eignungsfeststellung bei einem Arbeitgeber
  • Für die Inanspruchnahme einer kostenlosen, erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlungsdienstleistung bei einem privaten Arbeitsvermittler in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.