Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
(§ 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V. § 45 SGB III)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht die Inanspruchnahme von Maßnahmen zu ihrer Aktivierung und Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und kann für folgende Leistungen vom Fallmanager ausgegeben werden.
- Für die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eigliederung bei einem Träger
- Für die Teilnahme an einer betrieblichen Erprobung, Eignungsfeststellung bei einem Arbeitgeber
- Für die Inanspruchnahme einer kostenlosen, erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlungsdienstleistung bei einem privaten Arbeitsvermittler in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
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