Tierseuchen und Tiergesundheit

Tierseuchen und Tiergesundheit

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über wichtigen Informationen zu Trichinienuntersuchungen und Informationen zum Seuchen-Monitoring verschiedener Tierarten.

Ergebnisse der Trichinenuntersuchungen

Bei erlegten Wildschweinen und Hausschweinen ist eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben, bevor das Wildbret verarbeitet und in Verkehr gebracht wird. Dies gilt auch, wenn das Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch bestimmt ist.

Im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig wird die amtliche Fleischuntersuchung auf Trichinen derzeit nur am Standort Wurzen durchgeführt. Die Probenannahme erfolgt jedoch weiterhin an allen drei Standorten (Borna, Grimma und Wurzen).

Die Ergebnisse der Trichinenuntersuchungen des Landkreis Leipzigs können Sie auf unserer separaten Website einsehen: Ergebnisse der Trichinenuntersuchungen

Informationen zur Probenabgabe finden Sie hier: Was erledige ich wo? - Amtliche Fleischuntersuchung auf Trichinen

Afrikanische Schweinepest

Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) effektiv bekämpfen zu können, besteht eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine in Sachsen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen und weitere aktuelle Informationen, darunter zum Sächsischen Wildtiermonitoring, Merkblätter des Friedrich Loeffler Instituts sowie Handlungsempehlungen für Jäger finden Sie unterWas erledige ich wo? - Afrikanische Schweinepest

 

Varroamilbe

Die Varroamilbe gehört zu den größten Bedrohungen der westlichen Honigbiene, der Apis mellifera. Imkern werden jedes Jahr im Frühjahr zur Varroabehandlung in Abhängigkeit von der Anzahl der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Völker Medikamente zur Verfügung gestellt.

Weitere Informtionen: Was erledige ich wo? – Bienengesundheit

 

BVD – Infos für Rinderhalter

Die EU-Kommission hat mehrere Bundesländer, darunter auch Sachsen als „seuchenfrei“ in Bezug auf Boviner Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Für den Status „frei“ müssen in einem Land bzw. einer Zone mind. 99,8 % der Betriebe, die mind. 99,9 % der Rinderpopulation repräsentieren, frei sein. In den letzten 18 Monaten darf kein BVD-Fall bestätigt worden sein.

Weitere Informationen: Was erledige ich wo? - BVD - Serologische Überwachung

Geflügelpest

Auch im Landkreis Leipzig sind immer wieder Wildvogelbestände von der aviären Influenza betroffen. Um eine Einschleppung des Virus in die Hausgeflügelbestände zu verhindern ist es wichtig, dass Sie verendet aufgefundene Wildvögel nicht berühren oder einsammeln, sondern statt dessen unverzüglich das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes kontaktieren – telefonisch unter 034332412501 oder per E-Mail an lueva@lk-l.de

Weitere Infos finden Sie beim Bundesforschunginstitut für Tiergesundheit.

Merkblätter für Tierhalter

Wer Nutztiere halten möchte, steht unversehens einer Reihe von Rechtstexten gegenüber, aus denen sich Anforderungen ableiten und dies meist unabhängig davon, wie viele Tiere tatsächlich gehalten werden.
Tierschutzrecht, Tierseuchenvorsorge, Arzneimittelrecht, Lebensmittelhygienerecht und schließlich das Beseitigungsrecht für tierische Nebenprodukte unterscheiden oftmals nicht zwischen einem großen landwirtschaftlichen Betrieb und kleinen Privat- oder gar Liebhaberhaltungen.
Um einen schnellen Überblick zu vermitteln, hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Merkblätter erarbeitet, um Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Pferde-, Hunde- und Geflügelhaltern schnell und übersichtlich die wichtigsten Regelungen und natürlich auch den richtigen Ansprechpartner für weitergehende Fragen vorzustellen.

Logo