Allgemeine Informationen
Mit der Anerkennung des Freistaates Sachsen als „BVD freies Gebiet“ im Februar 2022 und dem Impfverbot seit April 2021 kann die Kontrolle der BVD-Freiheit von der Ohrstanzdiagnostik auf eine serologische Überwachung in Milch- oder Blutproben umgestellt werden. Beprobt werden weiterhin alle neugeborenen Kälber, nicht später als 20 Tage nach der Geburt.
Die Kontrollen sind notwendig, damit der Status „BVD freies Gebiet“ aufrechterhalten werden kann.
Betriebe, die auf eine serologische Überwachung des Status „seuchenfrei in Bezug auf BVD“ umsteigen wollen, müssen vorab einen serologischen Herdenstatus erheben (siehe Anzeigenformular).
Zuständigkeiten
Landkreis Leipzig
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna
E-Mail: lueva@lk-l.de