Allgemeine Informationen

Wegen der sprunghaften Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind in ganz Sachsen alle erlegten und tot aufgefundenen Wildschweine auf das ASP-Virus zu untersuchen. Zusätzlich zur Trichinenprobe müssen deshalb Blutproben beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) abgegeben werden, das für den Erlegungsort zuständig ist. Für den Mehraufwand erhält der Antragssteller 20 Euro. Das Schwarzwild darf erst vermarktet werden, wenn ein negatives Untersuchungsergebnis (kein ASP-Virus) vorliegt.

Die neuen Wildmarken (Wild-ID) für die Kennzeichnung von erlegtem oder tot aufgefundenem Schwarzwild werden durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig ausgegeben. Alles Wichtige zur Abgabe der Proben, zur neuen Wild-ID und dem Sächsischen Wildtiermonitoring finden Sie auf dieser Seite.

Unten finden Sie - werktäglich aktualisiert - die Untersuchungsbefunde der letzten 14 Tage sowie den Probenbegleitschein und die Hinweise zur Entnahme und Versand von Probenmaterial von Wildschweinen und eine Anleitung für das "Sächsische Wildtiermonitoring".

Verfahrensablauf

Ausgabe der neuen Wildmarken (Wild ID)

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

für die verpflichtende Kennzeichnung von erlegtem Schwarzwild ist durch den Jagdausübungsberechtigten eine von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellte Marke zu verwenden. Bislang stellte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt diese Marken kostenfrei zu Verfügung. Ab diesem Jagdjahr wird dies nicht mehr möglich sein, daher ergeben sich für die Jäger im Landkreis Leipzig folgende Änderungen:

  • Die Kosten der Wildmarken belaufen sich auf 0,23 Euro pro Wildmarke und 11,97 Euro Verwaltungsgebühr. Die Ausgabe erfolgt in 10er-Paketen
  • Die Zahlung der Wildmarken erfolgt aufgrund der Rechnungslegung durch das Veterinäramt
  • Der Wildursprungsschein für alle anderen Arten außer des Schwarzwildes wird auf der Homepage hinterlegt und kann ausgedruckt werden             
  • Auf den neuen Marken sind zwei Klebeetiketten enthalten.  Diese sind für die Trichinenprobe und den Probenbegleit schein Schweißproben zu verwenden. Auf die Tüte der Schweißprobe ist der Name der Wildmarke bitte künftig selbstständig aufzutragen.                                                     
  • Im Übrigen bleibt und ist die Verwendung des digitalen Schwarzwildmonitoring unverändert verpflichtend für alle erlegten Wildschweine.

Trotz erfolgreicher Bekämpfung der Afrikanischen Schsweinepest im Freistaat Sachsen kann ein erneutes Auftreten der Tierseuche nicht ausgeschlossen werden. Ein flächendeckendes Monitoring ist daher weiter angezeigt. Wir bedanken uns bei allen Jägern für die Mitwirkung und wünschen Weidmanns Heil.

Die Ausgabe der Wild-ID erfolgt am Standort:
Borna
Stauffenbergstraße 4, Haus 5, Kellergeschoss Zi. 5.K.3,
ausschließlich im Zeitraum
Dienstag von 08.30 bis 12.00 und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr

Zusätzlich erfolgt die Ausgabe der Wild-ID am Standort:
Grimma
Heinrich-Zille Straße/Haus-Nr. 5, Erdgeschoss, Zi. 4.1.26,
Jeden 1. Dienstag im Monat von 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Jeden 3. Freitag im Monat von 8.30 bis 12.00 Uhr


Bei der Abholung müssen der gültige Jagdschein, die Erlaubnis zur Jagdausübung im Landkreis Leipzig sowie der Nachweis zur Übertragung zur Trichinenprobenentnahme vorgelegt werden.

Sächsisches Wildmonitoring und Probenergebnisse

Die bisherigen Probenbegleitscheine zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) verlieren ab dem 01.04.2024 ihre Gültigkeit. Stattdessen müssen die Proben im Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ digital erfasst werden. Das handschriftliche Ausfüllen des ASP-Probenbegleitscheines fällt somit weg, statt dessen muss der im Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ erstellte Probenbegleitschein ausgedruckt werden. Im Downloadbereich auf dieser Seite ist eine Anleitung zu finden, wie die Blutproben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest sowie die Trichinellenproben im „Sächsischen Wildmonitoring“ angelegt werden können.

Für die Untersuchung der Schweiß und Trichinenproben müssen die Vorlage des Probenbegleit- und Wildursprungsscheins aus dem Sächsischen Wildmonitoring ausgedruckt, unterzeichnet und gemeinsam mit den entsprechenden Proben abgegeben werden. Wichtig hierbei ist, dass die Blutproben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest und die Trichinellenproben getrennt voneinander in zwei Beuteln verpackt werden und jeweils mittels der Klebedoublette mit der Wild-ID sowie bei den Blutproben zusätzlich auch mit den Klebedoubletten der Probenröhrchen gekennzeichnet werden.

Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden, sobald der Befund vorliegt, elektronisch übermittelt und können im „Sächischen Wildmonitoring" abgerufen werden. Wichtig: Bei den Ergebnissen der Trichinenuntersuchungen handelt es sich jedoch lediglich um eine Vorabinformation, die derzeit noch nicht rechtsverbindlich ist. Das rechtsverbindliche Ergebnis wird weiterhin durch das Lebensmittel- und Veterinäramt unter lueva.lk-l.de veröffentlicht.

Die Annahme der Schweiß- und Trichinenproben an den Standorten Borna, Grimma und Wurzen erfolgt zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes. Sofern eine persönliche Abgabe erwünscht ist,kann dies nur an den Standorten Borna und Wurzen erfolgen.

 MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
Borna8.30 – 12.00 Uhr8.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr8.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uh
8.30 – 12.00 Uhr
Grimma8.30 – 12.00 Uhr8.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr8.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr
Wurzen8.30 – 12.00 Uhr9.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
-9.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr

 

Zuständigkeiten

Landkreis Leipzig
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstraße 4, Haus 5
04552 Borna

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

  • Infobrief ASP
    Melden Sie sich an und erhalten Sie aktuelle Informationen zur ASP direkt vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlage

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen 1. Änderung vom 20. April 2023