Geflügelpest
Die Aviäre Influenza (AI) – auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt - ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildvögel betroffen sind.
Übertragung und Ansteckung
Eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) ist hoch ansteckend und kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren allgemeinen Symptomen sowie hohen Tierverlusten führen. Sehr empfänglich sind außerdem bestimmte Wildvögel - vor allem Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Möwen sowie Greifvögel, wie Habichte und Bussarde, aber auch aasfressende Vögel wie Krähen. Die AI stellt eine Zoonose dar und kann daher bei engem Kontakt zu infiziertem, erkranktem oder totem Geflügel Menschen übertragen werden. Diese Gefahr besteht auch in einer kontaminierten Umgebung.
Um das Risiko der Ansteckung von Geflügelbeständen zu minimieren, fordert das Landratsamt Landkreis Leipzig alle Geflügelhalter dazu auf, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierfür sind die Hygienemaßnahmen zur Abschirmung und Seuchenprävention zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dazu gehört vor allem, jeglichen Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu unterbinden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen können.
Der bauliche Zustand der Stallungen sollte überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Schadnager sind regelmäßig zu bekämpfen, Ein- und Ausgänge zu den Ställen zu sichern. Das Personal sollte betriebseigene Schutz- oder Einwegkleidung benutzen, regelmäßig die Hände waschen und die Schuhe desinfizieren. Ein Informationsblatt mit detaillierten Ausführungen zu Schutzmaßnahmen ist auch online beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter www.landkreis-nordsachsen.de zu finden.
Geflügelhalter, die ihre Bestände noch nicht beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. An Halter von bereits angezeigten Geflügelbeständen wird appelliert, die gemeldete Anzahl der Tiere zu aktualisieren.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, den Fund von toten Wildvögeln zu melden, um Infektionsketten zu vermeiden.