Allgemeine Informationen
Um die Amerikanische Faulbrut einzudämmen, wird in Sachsen das Monitoring bis 2026 weitergeführt. Das LÜVA nimmt dafür Proben bei allen im Landkreis Leipzig angesiedelten Völkern. Das Monitoringprogramm ist für den Imker kostenfrei, weder für die Probenahme, noch für die Laboruntersuchungen werden Kosten in Rechnung gestellt.
Der Imker oder der sonstige Halter von Bienen hat die Maßnahmen zu dulden und die mit der Beprobung beauftragten Mitarbeiter des LÜVAs bzw. amtlich beauftragten Bienensachverständigen soweit notwendig personell und materiell zu unterstützen. Der Zutritt zu Grundstücken, Wirtschaftsgebäuden, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräumen sowie Transportmitteln, in denen sich Bienenwohnungen befinden, ist zu gewähren.
Zuständigkeiten
Landkreis Leipzig
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna
E-Mail: lueva@lk-l.de