Kreistag
Der Kreistag hat gemäß der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) eine zentrale Rolle in der Verwaltung des Landkreises. Er ist die Vertretung der Bürger und repräsentiert diese auf demokratische Weise, obwohl er kein Parlament im klassischen Sinne ist. Als Hauptorgan des Landkreises legt er die grundlegenden Richtlinien für die Verwaltung fest. Außerdem trifft er Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die den Landkreis betreffen, außer wenn der Landrat gesetzlich dafür zuständig ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Überwachung der Ausführung der von den Kreisrätinnen und Kreisräten gefassten Beschlüsse.
Beratungstermine des Kreistages und seiner Ausschüsse
Sitzungen, die in den nächsten zwei Wochen stattfinden (einschließlich der öffentlichen Tagesordnung und der öffentlichen Sitzungsunterlagen), finden Sie im Ratsinformationssystem.
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Einwohnerfragestunde in der Sitzung des Kreistages
Die Einwohnerfragestunde findet zu Beginn jeden ordentlichen Kreistagssitzung statt und bietet den Einwohnern des Landkreises die Möglichkeit, Fragen zu Kreisangelegenheiten an den Kreistag zu richten. Weiterhin haben die Einwohner das Recht, konkrete Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Die Fragestunde dient somit der Verbesserung der Kommunikation zwischen Einwohnern und Kreistag. Inhaltlich sollen Angelegenheiten des Landkreises Leipzig angesprochen werden, wobei zu beachten ist, dass die Befassungskompetenz des Kreistages weiter reicht, als der eigentliche Aufgabenbereich des Landkreises. Kriterium hierbei ist, dass Gegenstand der Behandlung eine auf Belange des Landkreises gerichtete Angelegenheit ist.
Zu den Fragen wird vom Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten Stellung genommen.
Eine Diskussion ist zur Einwohnerfragestunde nicht zulässig. Dieses gilt auch für die Abgabe eines Statements (persönliche oder allgemeinpolitische Erklärung).