Jobcenter
Das Jobcenter ist vom Donnerstag, dem 12. März bis Mittwoch, dem 18. März 2026
nur für Notfälle geöffnet.
Alle persönlichen Einladungen und vereinbarten Termine sind wahrzunehmen.

Jobzentrale Landkreis Leipzig
Aktuelle Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze finden Sie in der Jobzentrale für den Landkreis Leipzig
Alles Wichtige auf einem Blick
Bürgerinnen und Bürger
Bürgergeld, Arbeitssuche, Beratung
Arbeitgeber
Unser Angebot, Fördermöglichkeiten, Kontakte
Jugend und Beruf
Ausbildung, Studium, finanzielle Unterstützung
Träger/ Institutionen
Informationen, Leistungen, Ansprechpartner
Bundesprogramm rehapro
Beratung, Betreuung, Förderung
Service
Rechtliches, Statistik, Organisatorisches
Aktuelles
Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet.
Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun veröffentlicht worden.
Unsere Servicezeiten für Sie:
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten:
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Serviceteams / Standorte
Serviceteam Wurzen
Telefon: 03433 241-10
Serviceteam Grimma
Telefon: 03433 241-20
Serviceteam Borna
Telefon: 03433 241-40
Serviceteam Markkleeberg
Telefon: 03433 241-60
Chancengleichheit
Hier finden Sie Informationen zur Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen
Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU anzuwenden. Die Verordnung gilt seit diesem Zeitpunkt als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.
Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:
Der Zugang elektronischer Dokumente ist per Email und über das besondere Behördenpostfach (beBPo) möglich. Bitte beachten Sie, dass per Email kein rechtsverbindlicher Zugang (kein Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails) möglich ist. Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können z.B. Rechtsanwälte (über deren beA) und Bürger (über deren eBO) eine (rechtsverbindliche) elektronische Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter führen.