Ukraine-Hilfe

Viele Kriegsvertriebene aus der Ukraine haben im Landkreis Leipzig Zuflucht gefunden. Für sie und alle, die in Zukunft im Landkreis ankommen werden, bietet diese Seite die wichtigsten Informationen.

Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Eine Registrierung bei den Behörden ist nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie aber Unterstützung benötigen, zum Beispiel eine Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Hilfe, oder ein über 90 Tage hinausgehendes Aufenthaltsrecht inkl. Arbeitserlaubnis anstreben müssen Sie sich registrieren.

Bitte beachten Sie, dass derzeit auf Grundlage des bundesweiten Verteilsystems eine Weiterleitung von Schutzsuchenden Personen aus der Ukraine von Sachsen in andere Bundesländer erfolgt. Wenn Sie sich dauerhaft im Landkreis Leipzig aufhalten möchten, können Sie über das Portal Antrag für aus dem Ausland einreisende Ukraine-Vertriebene : Antrag Wohnsitz im Landkreis Leipzig aus wichtigem Grund einen Antrag auf Aufenthalt im Landkreis Leipzig stellen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Ausländeramt entscheidet, ob eine Aufnahme in den Landkreis Leipzig möglich ist.

Sollten sie bereits bei einer anderen Ausländerbehörde registriert sein und wollen in den Landkreis Leipzig umziehen, dann müssen Sie dort einen Umverteilungsantrag stellen. Eine Bearbeitung solcher Fälle über dieses Portal ist leider nicht möglich. Falls Sie bis dahin keine Notunterkunft finden, steht in Leipzig eine zentrale Aufnahmeeinrichtung zur Verfügung.
Falls Sie bis dahin keine Notunterkunft finden, steht in Sachsen die zentrale Aufnahmeeinrichtung in Chemnitz zur Verfügung. Diese befindet sich hier: Erstaufnahmeeinrichtung, Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz.

  • Jobcenter: Finanzielle Unterstützung kann in Form von Bürgergeld beim Kommunalen Jobcenter Landkreis Leipzig beantragt werden. Bitte beachten Sie die stets aktuellen Informationen unter der unten stehenden Rubrik Jobcenter. Für wichtige Fragen ist Ihr direkter Ansprechpartner im Jobcenter erreichabr.
  • Ausländeramt: Das Ausländeramt des Landkreises Leipzig ist für ausländerrechtliche Fragen zuständig. Falls Sie fragen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis haben oder einen Termin vereinbaren wollen, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse statusangelegenheiten@lk-l.de. “Das Ausländeramt ist weiterhin für die Unterbringung zuständig. Wenn Sie sich bereits im Ausländeramt des Landkreis Leipzig angemeldet haben, hier bereits bei Bekannten untergekommen sind und eine Wohnung suchen, können Sie sich über das Portal Ukraine Hilfe: Wohnungssuche im Landkreis Leipzig | Beteiligungsportal Landkreis Leipzig (sachsen.de) anmelden.
  • Antrag auf Umzug in den Landkreis Leipzig: Sollten sie bereits bei einer anderen Ausländerbehörde registriert sein und wollen in den Landkreis Leipzig umziehen, dann müssen Sie dort einen Umverteilungsantrag stellen. Eine Bearbeitung solcher Fälle über dieses Portal ist leider nicht möglich.
  • Helpline Ukraine: 0800-500 225 0 – bundesweite, kostenlose Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache

Jobcenter

Bürgergeld - staatliche Geldleistungen

Sozialamt

Leistungen für Menschen über 65 Jahren

Unterbringung

Wohnung finden und melden

Gesundheit

medizinische Versorgung

Arbeit

Arbeit, Abschlüsse, Sprachkurse

Schule und Kita

Anmeldung, Finanzielle Hilfen, Arbeiten

Haustiere

Vorraussetzungen für die Einreise

Spenden

Geldspenden, Sachspenden

Führerschein und Zulassung

Regelungen, Gültigkeit

Aktuelle Information zur Fortgeltung von bereits ausgestellten Aufenthaltserlaubnissen an Vertriebenen aus der Ukraine  (Stand: Januar 2025)

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat durch die Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) vom 22.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 363) festgelegt, dass für einen bestimmten Personenkreis von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine die bereits erteilten Aufenthaltserlaubnisse bis zum 04.03.2026 fortgelten.

Die Fortgeltung gilt für

  • ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit einem Schutzstatus oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland gemeldet sind und
    • deren Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG bis zum 04.03.2024 gültig waren und durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 28. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 334) bereits bis zum 04.03.2025 automatisch verlängert worden sind oder
    • deren Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG noch bis zum 04.03.2025 gültig sind.
  • Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger vorübergehenden Schutz nach Art. 2 Absatz 1c des Durchführungsbeschlusses genießen.

Gehören Sie zu diesen Gruppen, so brauchen Sie keinen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zu stellen. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt mit allen damit verbundenen Rechten trotz des aufgedruckten Ablaufdatums weiter bis zum 04.03.2026.

Eine Ausnahme davon bildet die Gruppe der Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen mit nur befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine oder die in der Ukraine keinen Schutzstatus (z. B. als Flüchtling i. S. der Genfer Flüchtlingskonvention) inne hatten. Die Aufenthaltserlaubnisse dieser Personen sind gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 22.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 363) nicht mehr vom Anwendungsbereich der Verordnung umfasst und laufen mit Ablauf des 4. März 2025 aus.

Um für die Gruppe der Drittstaatsangehörigen Klarheit darüber zu schaffen, ob die bisherige Aufenthaltserlaubnis über den 04.03.2025 hinaus fort gilt oder zu diesem Zeitpunkt ausläuft, erfolgt durch das Ausländeramt des Landkreises Leipzig eigenständig im Zeitraum 27.01.2025 – 28.02.2025 eine Prüfung. Im Ergebnis der Prüfung wird Ihnen entweder eine Bescheinigung über das Fortbestehen der Aufenthaltserlaubnis oder ein Informationsschreiben über das Auslaufen Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Ihre verbleibenden Möglichkeiten zugesandt.

Weitere Informationen können Sie unter www.bmi.bund.de/ukraine abrufen. Dort finden Sie auch die Antworten zu einigen oft gestellten Fragen in deutsch, ukrainisch und englisch.

Logo