Unterbringung

Aktuell: Zahlreiche freie Wohnungen wurden gemeldet, vorerst kein weiterer Bedarf - Meldungen trotzdem möglich

Mithilfe zahlreicher Angebote aus dem gesamten Landkreis konnten die Unterbringungskapazitäten in Wohnungen stark ausgeweitet werden. Vielen Dank für die Unterstützung an Wohnungsunternehmen, Kommunen und Vermieter. Die Lage kann sich natürlich jederzeit ändern. Deshalb können Sie freie Wohnungen gerne weiterhin im Ausländeramt an unterbringung.asyl@lk-l.de melden. In diesem Fall müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Ihr Angebot erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird.


Was gilt es bei der privaten Unterbringung zu beachten?

Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen – müssen es aber nicht. Wenn die Unterbringung z.B. im Gäste- oder im leerstehenden Kinderzimmer organisiert wird, ist dies als private Nachbarschaftshilfe zu verstehen. Die Kosten hierfür können nicht durch den Landkreis übernommen werden. Die Unterbringung auf eigene Initiative ist nur als Übergangslösung zu verstehen und kann eine dauerhafte Lösung in der Regel nicht ersetzen. Darüberhinaus haben nur registrierte ukrainische Staatsbürger Anspruch auf andere Leistungen, darunter Arbeitslosengeld II, Krankenversicherung oder eine Beschäftigungserlaubnis. Menschen, die sich mit einem Visum in der EU aufhalten, haben dieses Recht nicht.

Umzug in den Landkreis Leipzig aus wichtigen Gründen

Die Verteilung der in Deutschland ankommenden Ukraine-Vertriebenen erfolgt entsprechend einer Quotenregelung. Der Freistaat Sachsen hat aufgrund seiner Nähe zu den Grenzen zu Polen und Tschechien bereits sehr viele Ukraine-Vertriebenen aufgenommen und im Verhältnis zu anderen Bundesländern seine Aufnahmequote gegenwärtig bereits erfüllt. Daher werden neu ankommende Personen an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen geleitet und von dort aus auf andere Bundesländer verteilt.

Natürlich gibt es auch Fallkonstellationen, bei denen wichtige Gründe für einen Verbleib im Landkreis Leipzig sprechen und somit die reguläre Verteilung in andere Bundesländer unzumutbar ist. Ein Antrag kann über das unten verlinkte Portal gestellt werden. Dieses Portal dient dazu, durch das Ausländeramt prüfen zu lassen, ob für Sie eine solche Ausnahmeregelung getroffen wird. Wir weisen aber bereits an dieser Stelle darauf hin, dass vor einer Verteilentscheidung im Bundesgebiet angemieteter Wohnraum für sich allein genommen keinen triftigen Grund darstellt, um eine Verteilung ein anderes Bundesland zu verhindern.

Hier geht es zum Portal:

Ukraine Hilfe: Antrag Wohnsitz im Landkreis Leipzig aus wichtigem Grund

Personen, die bereits im Landkreis wohnen und eine neue Unterkunft brauchen

Auf der Homepage des Landkreises ist ein neues Online-Tool geschalten, auf dem sich die Personen mit Umzugswunsch melden können. Voraussetzung ist, dass diese Personen bereits im Landkreis registriert/angemeldet sind und einen Antrag auf Leistung gestellt haben.

Hier geht es zum Portal:
Ukraine Hilfe: Wohnungssuche im Landkreis Leipzig | Beteiligungsportal Landkreis Leipzig (sachsen.de).


Briefkasten – bitte Namen in lateinischen Buchstaben

Bitte daran denken, die Briefkästen in den Wohnungen oder auch privaten Unterkünften mit den Namen der Geflüchteten in lateinischen Buchstaben zu beschriften. Ansonsten ist die Post mit den Einladungen von Ämtern, Unterlagen zum Bankkonto oder die ID- Nummern vom Bundeszentralregister für Steuern u.a. nicht zustellbar.

Unbegleitete Kindern und Jugendliche sollen sich beim Jugendamt melden

Für allein reisende Kinder und Jugendliche und betreute Waisenkinder wird das Jugendamt Lösungen finden. Dort wird geklärt, welche Leistungen für die Minderjährigen gewährt und welche Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können. Bitte melden Sie sich in diesem Fall an das Jugendamt des Landkreises Leipzig per E-Mail an
jugendamt@lk-l.de.

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