Haustiere
Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen, was ist zu beachten?
Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise dieser Tiere, die Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen. Aufgrund der aktuellen Situation wurden vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen. Das bedeutet, Sie können mit Ihrem Haustier bis auf bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Die Einreise von Haustieren muss aber angezeigt werden.
Bitte nutzen hierfür Sie dieses Formular(PDF, 264 kB) und senden es an lueva@lk-l.de
Um einen Mindestschutz vor Tollwut zu gewährleisten, gelten in Sachsen folgende Bedingungen für den Umgang den Hunden, Katzen oder Frettchen:
- Wenn keine Impfung gegen Tollwut vorliegt oder nachgewiesen werden kann: Es muss eine Impfung gegen Tollwut erfolgen. Das Tier muss für 21 Tage nach einer Impfung in Quarantäne.
- Wenn eine Impfung vorliegt und nachgewiesen werden kann: Das Tier muss zunächst in Quarantäne und der Antikörpertiter bestimmt werden um eine belastbare Immunität nachzuweisen. Die Auswertung der Blutuntersuchung und damit das Ende der Quarantäne kann frühestens nach 72 Stunden erfolgen.
- Sollten alle Einreisebestimmungen in die EU vorher erfüllt worden sein (anerkannte Impfung und Nachweis dessen über eine Antikörpertiterbestimmung) entfallen die o.g. Maßnahmen.
Die Quarantäne kann in den Wohnräumen des Tierhalters (sog. Heimquarantäne) erfolgen. Damit wird der Tierhalter nicht von seinem Tier getrennt und kann sein Tier selbst versorgen.
Wenn diese Isolierung nicht möglich ist, setzten Sie sich bitte mit dem Veterinäramt des Landkreis Leipzig in Verbindung: lueva@lk-l.de. Bitte nutzen Sie diese Mailadresse auch bei Fragen zum Gesundheitsstatus des Tieres, bei Fragen zur Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping oder wenn Sie zusätzlich einen EU-Heimtierausweis ausgestellt haben möchten.
Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist.
Weitere Informationen auch in ukrainischer Sprache:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html