Ukrainischer Führerschein
Neue Regelungen für ukrainische Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen müssen ab 1. Juli beantragt werden
Wenn Sie sich seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, Besitzerin oder Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges sind, als anerkannter Flüchtling gelten und Ihr Hauptwohnsitz in Sachsen liegt, können Sie im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASUV) einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung -> https://www.lasuv.sachsen.de stellen, damit Sie Ihr Fahrzeug zunächst nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben müssen. Die Ausnahmegenehmigung wird längstens bis zum 31.03.2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Grenzversicherung oder Grüne Karte) für das Fahrzeug erteilt. Weiter müssen Sie die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung ihres Kraftfahrzeuges von einer zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO berechtigten Stelle vorlegen. Zudem müssen Sie erklären, nicht dauerhaft den Aufenthalt in Deutschland nehmen zu wollen.
Den Antrag können Sie in elektronischer Form im Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr stellen, indem Sie den Antrag ausdrucken und diesen einschließlich der erforderlichen Unterlagen per E-Mail an poststelle@lasuv.sachsen.de oder per Post an Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Referat 42 - Straßenverkehrsordnung und Zulassungsrecht, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden senden. Eine persönliche Vorsprache im Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist nicht notwendig. Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Zur Deckung des Aufwandes wird in diesen Fällen eine Gebühr von 25,00 € erhoben, die mit dem Bescheid festgesetzt wird.
Nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung (spätestens nach dem 31.03.2024) oder falls die Ausnahmemöglichkeit nicht oder nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeuges auf eine deutsche Zulassung notwendig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Leipzig haben, sind für Sie die Zulassungsstellen in Borna und Grimma zuständig. (Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, maximal ein Jahr am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Zum Beispiel müssen Sie, wenn Sie über das 90-Tage-Visum, also ohne Aufenthaltstitel in Deutschland einreisen, Ihr Fahrzeug nicht anmelden).
Hinweis: Bevor Sie diesen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Dauer des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes und somit die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung für Sie ausreichend wäre. Möglicherweise könnte es sinnvoller sein, zuerst den KfzHaftpflichtversicherungsschutz zu verlängern.
Weitere Informationen
https://www.lasuv.sachsen.de
Merkblatt Teil A deutsch
Merkblatt Teil A ukrainisch
Merkblatt Teil B deutsch
Merkblatt Teil B ukrainisch
Ukrainische Führerscheine in Deutschland
Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Mit der Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) wird die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
Sollte Ihr Führerschein verloren gegangen bzw. gestohlen worden sein, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Leipzig (fahrerlaubnis@lk-l.de).
Dort wird geprüft, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn dies bestätigt wird, erhalten Sie einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein ausgestellt. Dieser Führerschein wird innerhalb der EU anerkannt (gültig höchstens bis zum 06.03.2025). Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt:
- Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
- Führerschein-Nummer und
- Geburtsdatum
Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen.
Weitere Informationen zum ukrainischen Führerschein und der Anerkennung der Berufskraftfahrerqualifikation erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter
BMDV - Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail (bund.de)