Allgemeine Informationen
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²) unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands (baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland, Fläche der Land- oder Forstwirtschaft, sonstige Fläche). Sie werden im Landkreis Leipzig vom Gutachterausschuss auf der Grundlage der Kaufpreissammlung zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt.
Die Bodenrichtwertzonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die darin ausgewiesenen Bodenrichtwerte beziehen sich immer auf den unbebauten, altlastenfreien Boden und auf ein Richtwertgrundstück, welches für das jeweilige Gebiet in dessen wesentlichen Nutzungs-, Wertbestimmungs- und Rechtsverhältnissen typisch ist. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind neben Entwicklungszustand und Art der Nutzung u. a. der beitrags- und abgabenrechtliche Zustand, ggf. die Bauweise, Grundstückstiefe/-größe und Acker-/Grünlandzahl. Demnach sind Abweichungen des Bewertungsgrundstücks vom Richtwergrundstück durch Zu- oder Abschläge zum/vom Bodenrichtwert oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und der flurstücksbezogene Bodenwert kann nur in einem gebührenpflichtigen Verkehrswertgutachten ermittelt werden, Antragsberechtigung vorausgesetzt. Weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen können Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden hergeleitet werden.
Voraussetzungen
Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jeder erhalten.
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss und verlangen Sie eine Auskunft über einen bestimmten Bodenrichtwert. Geben Sie dabei mindestens an, auf welches Gebiet sich Ihre Anfrage bezieht. Für schriftliche Auskünfte verwenden Sie das vorhandene Antragsformular.
- Die Auskunft kann auch durch Gewährung der kostenfreien Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte zu den Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung, oder als Online-Auskunft im Geoportal des Landkreises Leipzig erfolgen.
- Wenn Sie die Auskunft in schriftlicher Form angefordert haben, wird sie Ihnen zugesandt.
Hinweis: Ein Anspruch auf eine fernmündliche Auskunftserteilung besteht nicht.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Tel.: 03433 241-1480
Fax: 03437 984-7101
E-Mail: gutachterausschuss@lk-l.de
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.
Fristen
Aktualität der Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte neu beschlossen. Im Landkreis Leipzig wurden die Bodenrichtwerte zuletzt zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt.
Kosten
Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: kostenfrei
Die Bodenrichtwertkarten zu den Stichtagen 31.12.2010, 31.12.2012, 31.12.2014, 31.12.2016, 31.12.2018, 31.12.2020 und 01.01.2022 sind in der Geschäftsstelle nach Terminvereinbarung und online kostenfrei einsehbar.
Bodenrichtwertkarten zu älteren Stichtagen können ebenfalls kostenfrei in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu den Sprechzeiten und nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Ansprechpartner
Bodenrichtwerte - Grundstücksmarktbericht
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Bodenrichtwerte
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Bodenrichtwerte - Grundstücksmarktbericht
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
- Bodenrichtwerte online
kostenfreie Online-Auskunft - Bodenrichtwerte, Auskunft beantragen
Amt24 Online-Formular - Antrag auf schriftliche Bodenrichtwertauskunft nach § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Online-Formular des LK Leipzig
Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch - BauGB , hier insbes. §§ 192 - 199
- Sächsische Bauordnung – SächsBO, hier insbes. § 86
- Sächsische Gutachterausschussverordnung - SächsGAVO
- Bodenrichtwertrichtlinie – BRW-RL
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken – ImmoWertV
- Satzung des Landkreises Leipzig über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses sowie Entschädigungsleistungen (Gutachterausschusssatzung)