Allgemeine Informationen

Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des im amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises.

Im Liegenschaftsbuch werden folgende Informationen geführt:

Zur Information:
Die originären Eigentümerangaben (Grundbuchblatt, Name und Anschrift) werden im Grundbuch geführt. Im amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters werden diese Angaben nur nachrichtlich nachgewiesen. Sofern Änderungen des Namens und der Anschrift des gleichen Eigentümers vorliegen, bedarf es der Mitteilung des Eigentümers an das zuständige Grundbuchamt (Borna oder Grimma), damit die Angaben im Grundbuch fortgeführt werden. Nach der Fortführung der Angaben im Grundbuch wird über einen automatisierten Datenaustausch der amtliche Nachweis des Liegenschaftskatasters aktualisiert. Sofern der Eigentümer seiner Änderungsmitteilung nicht nachkommt, verbleiben die historischen Angaben in den amtlichen Registern.

Präsentationsausgaben im PDF-Format oder in gedruckter Form

Informationen zu den Bodenschätzungsergebnissen

Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen.

Informationen zum Bodenrichtwert (durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²)) erhalten Sie von der Geschäftsstelle Gutachterausschuss.

Die Bodenschätzung erfolgt seit 1934 auf der Grundlage des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (BodSchätzG). Bodenschätzung erfasst die Eigenschaften von Böden. Die Erfassung erfolgt nach gesetzlich vorgeschriebenen Regeln im Gelände und zielt auf eine Schätzung in Bodenklassen und Bodenzahlen ab. Die Ergebnisse der Schätzung werden analog in Feldschätzungsbüchern und Feldschätzungskarten dokumentiert.

Beispiel: SL4LöD 48/50
(Bodenart SL: Stark lehmiger Sand; Zustandsstufe 4; Entstehungsart LöD: Löß über Diluvium, Bodenzahl (BZ) 48, Ackerzahl 50)

Die Ertragsmesszahl (EMZ) drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche aus. Sie ist das Produkt aus der in qm ausgedrückten Fläche und der durch 100 geteilten Wertzahl der Bodenschätzung.

Beispiel: Flurstücksfläche 1 ha 20 ar 25 qm, Ackerzahl 50
Ertragsmesszahl: 6012 (12025 x 50 : 100 = 6012)

Die Änderungen der Bodenschätzung werden vom Sachverständigen des Finanzamtes festgestellt und nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen.

Replikationen in digitaler Form (NAS, SHAPE oder CSV)

Der Bestandsdatenauszug mit den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten in objektstrukturierter Form mit den Eigentümerdaten.

Voraussetzungen

Nachweis des berechtigten Interesses für den Erhalt von Eigentümerdaten

Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens erhalten nur

  1. Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen,
  2. Behörden,
  3. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) und
  4. Notare

Städte und Gemeinden erhalten Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, zur Erfüllung ihrer Aufgaben, für ihr Gebiet. Die unter Nr. 2 bis 4 Genannten erhalten diese Informationen nur, wenn Sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind.

Andere natürliche oder juristische Personen1) erhalten Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

1) Dem Antrag ist eine umfassende schriftliche Erläuterung und ein konkreter Nachweis zur Darlegung des berechtigten Interesses beizufügen (z. B. Vollmacht/Einverständinserklärung vom Flurstückseigentümer, Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid, Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit, oder Erbschein, Verwaltervollmacht o.ä.)

Verfahrensablauf

Nutzungsbedingungen zur Bereitstellung von Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus den Flurstücks- und Eigentümernachweisen, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren.
  • Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.
Lizenz oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis, für die Nutzung bereitgestellter Replikationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens, nach §1 der Sächsischen Geodatennutzungsverordnung vom 10. August 2017 (SächsGVBl. S. 483), in der jeweils geltenden Fassung und §§ 11 und 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)
  • Die bereitgestellten Daten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung, unter den Bedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0", verwendet werden. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist folgender Quellenvermerk zu verwenden: Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist der „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen GeoSN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
  • Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren (§ 4 SächsVermKatGDVO). Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna

Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten
Dienstag        08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag   08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag           08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.

Kosten

Flurstücksnachweis als Druck* oder PDF: 11,90€ je Flurstück, Mindestgebühr 17,85

Der Flurstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten für jeweils ein Flurstück. 
* zuzüglich Porto und Verpackung

Flurstücks- und Eigentümernachweis als Druck* oder PDF: 11,90€ je Flurstück, Mindestgebühr 17,85

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück. 
* zuzüglich Porto und Verpackung

Bestandsnachweis eines Grundbuchblattes als Druck* oder PDF: je Bestand 23,80

Der Bestandsnachweis enthält Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten eines Bestandes und den dazugehörigen Grundstücken/Flurstücken mit den entsprechenden Flächengrößen.
* zuzüglich Porto und Verpackung

Grundstücksnachweis als Druck* oder PDF: je Grundstück 11,90€, Mindestgebühr 17,85

Der Grundstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten für jeweils ein unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt geführtes Grundstück.
* zuzüglich Porto und Verpackung

Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken für den Bauantrag als Druck* oder PDF: je Flurstück auf das sich der Antrag bezieht 23,80

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken enthält für jeweils ein Flurstück Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten und zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten benachbarter Flurstücke. 
* zuzüglich Porto und Verpackung

Replikationen - als digitaler Datensatz im Format NAS, SHAPE, CSV: 25,00€ bis 500,00

Digitale Datensätze u.a. für Vermessungs/- Ingenieur- und Planungsbüros. Die Gebühr je Replikation richtet sich nach dem antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand. 

  • 25,00 EUR (einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung)
  • bis 500,00 EUR (erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung)

Flurstücksnachweis mit Bodenschätzungsergebnissen als Druck* oder PDF: 11,90€ je Flurstück, Mindestgebühr 17,85

Der Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten für jeweils ein Flurstück und – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.
* zuzüglich Porto und Verpackung

Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Bodenschätzungsergebnissen als Druck* oder PDF: 11,90€ je Flurstück, Mindestgebühr 17,85

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück und – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.
* zuzüglich Porto und Verpackung

Wichtiger Hinweis:
Zusatzkosten durch gewerbliche Drittanbieter
Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Online-Angeboten zur Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster. Bei diesen handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten fallen für Sie zusätzlich zu den amtlich erhobenen Gebühren an. Ihr Auftrag wird von den Drittanbietern lediglich an das Vermessungsamt weitergeleitet (sog. Antrags-Service für die Beantragung), da amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von amtlicher Stelle ausgegeben werden.
Diese zusätzlichen Kosten können Sie sich sparen, indem Sie direkt unser Online - Bestellformular für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster benutzen.

Ansprechpartner

Herr Schmidtmann

Geschäftsstelle - Service - Verkauf

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Herr Fuhrmann

Geschäftsstelle - Service - Verkauf

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Frau Hock

Geschäftsstelle - Service - Verkauf

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG
Sächsische Vermessungskostenverordnung - SächsVermKoVO
Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO

 

Der Landkreis Leipzig hat eine Fläche von 1.651 km², die im Liegenschaftskataster in 475 Gemarkungen geführt wird.

Albersdorf , Albrechtshain , Altdorf , Altenbach , Altengroitzsch , Altenhain , Alter Ottenhain , Altmörbitz , Altstadt Borna , Ammelshain , Apelt , Audigast , Auenhain , Auligk , Bach , Bad Lausick , Bahren , Ballendorf , Beiersdorf , Belgershain , Benndorf , Bennewitz , Bergisdorf , Bernbruch , Berndorf , Beucha (b. Bad Lausick) , Beucha (b. Brandis) , Blumroda , Bockwitz , Böhlen (b. Leipzig) , Böhlen (b. Grimma) , Böhlitz (b. Mutzschen) , Böhlitz (b. Thallwitz) , Borna , Borsdorf , Brandis , Braußwig , Breitingen , Breunsdorf , Bröhsen , Brösen , Bruchheim , Bubendorf , Buchheim , Burkartshain , Cämmerei , Canitz , Cannewitz , Carsdorf , Colditz , Collmen (b. Colditz) , Collmen (b. Thallwitz) , Cöllnitz , Commichau , Cospuden , Costewitz , Cröbern , Cunnersdorf , Dahlitzsch , Dechwitz , Deditz , Dehnitz , Denkwitz , Deuben , Deutzen , Dittmannsdorf , Döben , Dögnitz , Döhlen , Dölitzsch , Dolsenhain , Dorna , Dornreichenbach , Draschwitz , Dreiskau , Droßdorf , Droßkau , Dürrweitzschen , Ebersbach , Eicha , Elbisbach , Elstertrebnitz , Erdmannshain , Erlbach , Erlln , Eschefeld , Espenhain , Etzoldshain , Eula , Eulau , Eythra , Falkenhain , Flößberg , Förstgen , Frankenheim , Frauendorf (b. Grimma) , Frauendorf (b. Frohburg) , Frauwalde , Fremdiswalde , Frohburg , Fuchshain , Gärnitz , Gaschwitz , Gastewitz , Gatzen , Gaulis , Gautzsch , Geithain , Gerichshain , Geschwitz , Gestewitz , Glasten , Gnandorf , Gnandstein , Göhren , Göhrenz , Göltzschen , Golzern , Gornewitz , Görnitz , Göttwitz , Grechwitz , Greifenhain , Greitschütz , Grethen , Grimma , Groitzsch , Großbardau , Großbothen , Großbuch , Großdalzig , Großdeuben , Großhermsdorf , Großlehna Flur 1 , Großlehna Flur 2 , Großlehna Flur 3 , Großlehna Flur 4 , Großlehna Flur 5 , Großlehna Flur 6 , Großlehna Flur 7 , Großlehna Flur 8 , Großpösna , Großpötzschau , Großprießligk , Großstädteln , Großsteinberg , Großstolpen , Großstorkwitz , Großwischstauden , Großzössen , Großzschepa , Grottewitz , Grubnitz , Gruna , Güldengossa , Hagenest , Hain , Hainichen , Harth , Hartmannsdorf , Haubitz (b. Borna) , Haubitz (b. Grimma) , Hausdorf , Heinersdorf , Hemmendorf , Hermsdorf , Heuersdorf , Heyda , Höfgen , Hohburg , Hohendorf , Hohnbach , Hohnstädt , Hopfgarten , Imnitz , Jahnshain , Jeesewitz , Kaditzsch , Käferhain , Kahnsdorf , Kaltenborn , Keiselwitz , Kesselshain , Kieritzsch , Kitzen Flur 1 , Kitzen Flur 2 , Kitzen Flur 3 , Kitzen Flur 4 , Kitzen Flur 5 , Kitzen Flur 6 , Kitzen Flur 7 , Kitzen Flur 8 , Kitzen Flur 9 , Kitzen Flur 10 , Kitzen Flur 11 , Kitzscher , Kleinbardau , Kleinbothen , Kleindalzig , Kleinhermsdorf , Kleinpötzschau , Kleinprießligk , Kleinsteinberg , Kleinstolpen , Kleinstorkwitz , Kleinwischstauden , Kleinzössen , Kleinzschepa , Klinga , Kobschütz , Köhra , Kohren-Flur , Kohren-Stadt , Kolka , Kollau , Köllmichen , Koltzschen , Kömmlitz , Körlitz , Kössern , Kotzschbar , Kreudnitz , Kuckeland , Kühnitzsch , Kühren , Kulkwitz , Langenhain , Lastau , Lauterbach , Leipen , Leipnitz , Leisenau , Leulitz , Linda , Lindennaundorf , Lippendorf , Löbnitz-Bennewitz , Löbschütz (b. Grimma) , Löbschütz (b. Zwenkau) , Lobstädt , Lossa , Lübschütz , Lüptitz , Maaschwitz , Machern , Magdeborn , Maltitz , Mark Ottendorf , Mark Schönstädt , Mark Zöllsdorf , Markkleeberg , Markranstädt , Mausitz , Medewitzsch , Meltewitz , Merschwitz , Methewitz , Meusdorf , Meuselwitz , Michelwitz , Mölbis , Möseln , Motterwitz , Muckern , Müglenz , Mühlbach , Muschau , Mutzschen , Narsdorf , Nauberg , Nauenhain , Naundorf , Naunhof , Nehmitz , Neichen , Nemt , Nenkersdorf , Nepperwitz , Nerchau , Neuer Ottenhain , Neukieritzsch , Neukirchen , Neunitz , Niederfrankenhain , Niedergräfenhain , Niederpickenhain , Nischwitz , Nitzschka , Nöthnitz , Oberfrankenhain , Oberholz , Oberpickenhain , Obertitz , Oderwitz , Oellschütz , Oelschütz , Oelzschau , Oetzsch , Ossa , Ostrau , Otterwisch , Panitzsch , Papsdorf , Pauschwitz , Pausitz , Pautzsch , Pegau , Peres , Piegel , Plagwitz , Podelwitz , Pödelwitz , Pöhsig , Poischwitz , Polenz , Pomßen , Prießnitz , Priesteblich , Probstdeuben , Prödel , Prösitz , Püchau , Pulgar , Pürsten , Pyrna , Quesitz , Ragewitz , Ramsdorf , Räpitz Flur 1 , Räpitz Flur 2 , Räpitz Flur 3 , Räpitz Flur 4 , Räpitz Flur 5 , Räpitz Flur 6 , Räpitz Flur 7 , Räpitz Flur 8 , Räpitz Flur 9 , Räpitz Flur 10 , Raschütz , Rathendorf , Raupenhain , Regis (Stadt) , Regis (Flur) , Reichersdorf , Röcknitz , Roda , Roda , Rödgen , Rohrbach , Roitzsch , Rötha , Rothersdorf , Röthigen , Rüben , Rüdigsdorf , Rüssen , Rüssener Großaue , Saasdorf , Sachsendorf , Sahlis , Schaddel , Scheidens Flur 1 , Scheidens Flur 2 , Scheidens Flur 3 , Scheidens Flur 4 , Scheidens Flur 5 , Scheidens Flur 6 , Scheidens Flur 7 , Scheidens Flur 8 , Schkorlopp Flur 1 , Schkorlopp Flur 2 , Schkorlopp Flur 3 , Schkorlopp Flur 4 , Schkorlopp Flur 5 , Schkortitz , Schleenhain , Schmölen , Schmorditz , Schnaudertrebnitz , Schönau , Schönbach , Seebenisch , Seelingstädt , Seidewitz , Seifersdorf , Seifertshain , Serka , Sermuth , Skoplau , Staudnitz , Steinbach , Stockheim , Stöhna , Stöntzsch , Störmthal , Streitwald , Streuben , Syhra , Tanndorf , Tannewitz , Tautenhain , Tellschütz , Terpitz , Terpitzsch , Thallwitz , Thammenhain , Theusdorf , Thierbach , Thierbaum , Thräna , Threna , Thronitz Flur 1 , Thronitz Flur 2 , Thronitz Flur 3 , Thronitz Flur 4 , Thumirnicht , Thümmlitz , Thümmlitzwald , Trachenau , Trages , Trautzschen , Trebelshain , Treben , Trebishain , Trebsen , Trebsener Holz , Treppendorf , Voigtshain , Wachau , Wagelwitz , Walditz , Walzig , Watzschwitz , Wednig , Weideroda , Wenigossa , Wetteritz , Wickershain , Wiederau , Wildenhain , Witznitz , Wolfshain , Wolftitz , Würschwitz , Wurzen , Wüst-Eckartsberg Sahl. Ant. , Wüst-Eckartsberg Syhr. Ant. , Wüstenhain , Wüst-Kaisershain , Wüstungsstein , Wyhra , Zaschwitz , Zauschwitz , Zedtlitz , Zeititz , Zeschwitz , Zeunitz , Zitzschen Flur 1 , Zitzschen Flur 2 , Zitzschen Flur 3 , Zitzschen Flur 4 , Zöbigker , Zöhda , Zollwitz , Zöpen , Zschadraß , Zschagast , Zschetzsch , Zschirla , Zschoppach , Zschorna , Zugabe Rötha , Zweenfurth , Zwenkau , Zwochau