Allgemeine Informationen
Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters
Wird ein Katasterfehler vermutet bzw. festgestellt, kann ein Hinweis auf Berichtigung des Liegenschaftskatasters gestellt werden. Fehlerhafte Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden dann von Amts wegen kostenfrei berichtigt (§ 14 (3) SächsVermKatG).
Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters sind fehlerhaft, wenn deren Inhalt unvollständig oder unrichtig ist. (§11 SächsVermKatGDVO) Der Inhalt der Bestandsdaten ist insbesondere unrichtig, wenn
- eine fehlerhafte Katastervermessung zu einer fehlerhaften Festlegung der Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster geführt hat,
- die zulässige Abweichung zwischen der im Liegenschaftskataster geführten und einer ermittelten Flächengröße überschritten1)2) ist ,
- die Lage und Ausdehnung des Eigentums an Grund und Boden aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen geändert wurde oder
- sie aufgrund einer Mitteilung nach § 15 Abs. 3 SächsVermKatG geändert werden müssen.
Das betrifft jedoch nicht Gebäude, die nach dem 24. Juni 1991 neu errichtet, oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurden. Für diese Gebäude besitzt der Eigentümer die Pflicht, die Einmessung auf eigene Kosten bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu veranlassen.
1) zulässige Abweichungen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 SächsVermKatGDVO ermittelten Flächengröße
- kleiner als 100 m2 = 1 m2
- größer als 99 m2 = 1 Prozent der ermittelten Flächengröße
2) zulässige Abweichungen nach Nummer 2.5 Absatz 3 oder 4 VwVLika ermittelten Flächengröße
- kleiner als 50 m2 = 5 m2
- größer als 49 m2 und kleiner als 1000 m2 = 10 Prozent der ermittelten Flächengröße
- größer als 999 m2 = 5 Prozent der ermittelten Flächengröße
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.
Kosten
Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten: kostenfrei
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG)
SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
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SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
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SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
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Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
- Hinweis auf Fehler im Liegenschaftskataster
Online-Formular des LK Leipzig (kostenfrei)
Rechtsgrundlage
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG
- Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO