Geoportal des Landkreis Leipzig
Das GEOportal ist ein Geographisches Informationssystem (GIS). Sie können sich Informationen zu Flurstücken, Adressen, Bodenrichtwerten, Verkehrsinformationen, Sozialen Einrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Themen des Tourismus und vieles mehr mit den verschiedenen Hintergrundinformationen anzeigen lassen.
Frau Nostitz
GIS Administrator/ Katasterverfahren
SG Katasterfortführung und Katasterverfahren
Herr Käseberg
GIS Administrator
SG Katasterfortführung und Katasterverfahren
Herr Leberecht
GIS Koordinator/ Sachgebietsleiter
SG Katasterfortführung und Katasterverfahren
Themen im Geoportal
Straßensperrungen
Hier werden Informationen über aktuelle und zukünftige Baustellen, Sperrungen und Umleitungen auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen dargestellt. Sperrungen und Umleitungen an Gemeindestraßen sind nur teilweise enthalten. Durch Anklicken des Symbols in der Karte erhalten Sie zusätzliche Informationen zu Art, Dauer und Grund der Einschränkung.
Das Flurstück dient dem Nachweis des Eigentums im Grundbuch. Die Daten stammen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Die Aktualisierung erfolgt wöchentlich mit einem Datenbestand von vor 4 Wochen.
Wichtiger Hinweis:
Zusatzkosten durch gewerbliche Drittanbieter
Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Online-Angeboten zur Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster. Bei diesen handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten fallen für Sie zusätzlich zu den amtlich erhobenen Gebühren an. Ihr Auftrag wird von den Drittanbietern lediglich an das Vermessungsamt weitergeleitet (sog. Antrags-Service für die Beantragung), da amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von amtlicher Stelle ausgegeben werden.
Diese zusätzlichen Kosten können Sie sich sparen, indem Sie direkt unser Online - Bestellformular für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster benutzen.
- Online- Bestellformular für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Aktuelles - Öffentliche Bekanntmachungen
Weitere Informationen finden Sie auf den Themenseiten des Vermessungsamtes.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Leipzig hat gemäß § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 für den Landkreis Leipzig beschlossen. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß den Vorgaben in Teil 2 ImmoWertV.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Zone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffälle der letzten Jahre. Sofern für einzelne Zonen keine oder zu wenig Kauffälle vorlagen, wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schätzung abgeleitet.
Bodenrichtwerte stellen keine Verkehrswerte dar, haben keine bindende Wirkung, tragen allgemeinen Charakter und berücksichtigen weder die spezielle Lage des Grundstücks noch andere wertbeeinflussende Faktoren. Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären und werden grundsätzlich als altlastenfrei ausgewiesen. Sofern entsprechende Satzungsunterlagen der Städte und Gemeinden für den Innen- oder Außenbereich vorliegen, sind diese zu berücksichtigen. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil, aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben bzgl. des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen (Inhalte) des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf, das heißt, dass weder Flurstücksgrenzen abgebildet noch Flurstücksnummern angegeben werden.
Untersuchungsgebiete im Landkreis Leipzig. Die grün markierten Kommunen und Gemeinden wurden im Rahmen des landkreisweiten Projektes zur Breitbandversorgung untersucht.
Die große Kreisstadt Grimma betreibt den Breitbandausbau in Eigenregie. Die Kommunen Wurzen, Thallwitz, Lossatal und Bennewitz haben die Wurzener Land-Werke (WuLaWe) mit dem Ausbau der Breitbandversorgung beauftragt.
Diese Zusammenstellung ermöglicht eine Recherche in kartographischen Daten der Energie- und Klimasituation im Landkreis Leipzig. Dazu gehören: Die Energiesituation
Die Klimasituation
Der Treibhausgasausstoß und Klimaschutz
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Alle Auswertungen, Dokumente und Downloads finden Sie auf der separaten Themenseite „Klimaschutz“ auf der Homepage des Landratsamtes. |
Standorte der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Leipzig
Die Wertstoffhöfe ermöglichen es, eine Vielzahl verschiedener Abfälle an einem Ort abgeben zu können. Insbesondere können Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Sonderabfälle aus Haushalten kostenfrei abgeben werden.
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