Vermessungsamt
Öffentliche Bekanntmachungen
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Öffentliche Bekanntmachungen zu
Ihre Ansprechpartner für Fragen
Herr Leps - Tel.: 03433 241-1535
Ihr Ansprechpartner für Fragen
Herr Buchholz - Tel.: 03433 241-1561
Information an Land-/Forstwirtschaftsbetriebe
Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:
- Forstflächen in der Gemarkung Lübschütz (Gemeinde Machern)
AZ: 10160-8481.02-0211/2026
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem
Landratsamt Landkreis Leipzig
Bereich Landwirtschaft
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
bis zum 11.05.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen
Frau Orgis - Tel.: 03433 241-1488
Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:
- Landwirtschaftsfläche in Thierbaum (Stadt Bad Lausick)
AZ: 10160-8481.02-0216/2026
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem
Landratsamt Landkreis Leipzig
Bereich Landwirtschaft
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
bis zum 13.05.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen
Frau Gogolin-Kirmse - Tel.: 03433 241-1490
Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:
- Landwirtschaftsflächen in Erdmannshain (Stadt Naunhof)
AZ: 10160-8481.02-0214/2026
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem
Landratsamt Landkreis Leipzig
Bereich Landwirtschaft
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
bis zum 12.05.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen
Frau Orgis - Tel.: 03433 241-1488
Frau Gogolin-Kirmse - Tel.: 03433 241-1490
Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Öffentliche Bekanntmachungen zu
Bodenordnungsverfahren aufgrund der §§ 64; 53 Abs. 1 und 3; 56 Abs. 1 und 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Ihr Ansprechpartner für Fragen
Herr Jäkel - Tel.: 03433 241-1543