Allgemeine Informationen
Was ist beim Abriss eines Gebäudes zu beachten?
Wenn ein Gebäude vollständig abgebrochen wurde, genügt die schriftliche Mitteilung des Grundstückseigentümers an das Vermessungsamt.
Der teilweise Abriss eines Gebäudes ist eine bauliche Veränderung an einem Gebäude und erfordert eine Gebäudeeinmessung.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.
Fristen
Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten
"Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen." (§6 Abs. 3 SächsVermKatG)
Kosten
Mitteilung Gebäudeabriss zur Löschung im Liegenschaftskataster: Kostenfrei
Die Übernahme der Änderung aufgrund einer Mitteilung über den Abbruch von Gebäuden nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatGDVO in das Liegenschaftskataster ist kostenfrei.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG)
SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
- Mitteilung Gebäudeabriss zur Löschung im Liegenschaftskataster
Online-Formular des LK Leipzig (kostenfrei)
Rechtsgrundlage
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG
- Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO