Allgemeine Informationen

Was ist beim Abriss eines Gebäudes zu beachten?

Wenn ein Gebäude vollständig abgebrochen wurde, genügt die schriftliche Mitteilung des Grundstückseigentümers an das Vermessungsamt.

Der teilweise Abriss eines Gebäudes ist eine bauliche Veränderung an einem Gebäude und erfordert eine Gebäudeeinmessung.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna

Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten
Dienstag        08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag   08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag           08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.

Fristen

Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten

"Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen." (§6 Abs. 3 SächsVermKatG)

Kosten

Mitteilung Gebäudeabriss zur Löschung im Liegenschaftskataster: Kostenfrei

Die Übernahme der Änderung aufgrund einer Mitteilung über den Abbruch von Gebäuden nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatGDVO in das Liegenschaftskataster ist kostenfrei.

Ansprechpartner

Frau Missun

Sachgebietsleiterin

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Frau Semper

Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG)

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Rechtsgrundlage