Windkraft im Landkreis Leipzig

Windkraft im Landkreis Leipzig

Fakten, Beispiele, Einblicke

Der Ausbau von Windkraftanlagen wirft bei vielen Menschen Fragen auf: Wie hoch sind moderne Windräder eigentlich? Wie laut sind sie im Betrieb? Und wie wirkt sich der  Schattenwurf auf das Umfeld aus? Wir wollen Ihnen anhand konkreter Beispiele aus der Region einen realistischen Eindruck davon vermitteln, wie Windkraftanlagen in der Praxis aussehen und welche Auswirkungen sie haben können.

Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen hat die Aufgabe, bis 2027 1,3 Prozent der Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Ziel ist es, die Windenergie strukturiert auszubauen und sensible Gebiete zu schützen. Wird diese Frist nicht eingehalten, könnten ab 2028 Windräder auch im sogenannten Außenbereich gebaut werden – also auf Flächen, die bisher als weniger geeignet oder besonders schützenswert gelten, etwa in der Nähe von Wohnhäusern oder in Landschaftsschutzgebieten. Mit der Teilfortschreibung "Erneuerbare Energien" soll ein Ausgleich zwischen Energieausbau, Naturschutz und Wohnqualität geschaffen werden.

Der Landkreis geht mit einer eigenen Stellungnahme auf die Teilfortschreibung des Regionalplans ein stellt zentrale Forderungen auf, dass der Winkraftaufbau in der Region, kommunale Belange berücksichtigt werden und eine faire Lastenverteilung anstrebt wird. Eine Forderung ist bereits umgesetzt: Am 10. September hatte der sächsische Landtag das Flächenziel für den Ausbau der Windenergie von 2 auf 1,3 % der Regionsfläche abgesenkt.  

Stellungnahme des Landkreises zum Regionalplan

Zentrale Anliegen sind:

  1. Das sächsische Landesrecht soll so angepasst werden, dass bis Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent und bis spätestens 2032 insgesamt 2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie bereitgestellt werden. Die Anpassung ist nun am 10. September 2025 erfolgt. Nach Erreichen des Zwischenziels von 1,3 Prozent ist zwingend eine Evaluation durchzuführen, um zu prüfen, ob die Flächen- oder Leistungsziele gegebenenfalls modifiziert werden müssen muss.
  2. Ablehnung der Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten in sensiblen Schutzgebieten (Landschaftsschutz, Trinkwasserschutz, Lebensräume geschützter Arten).
  3. Forderung nach Mindestabständen von 1.000 m zu Siedlungsflächen sowie der Beachtung und Anerkennung kommunal festgelegter Höhenbegrenzungen auf das Flächenziel – insbesondere bei Bestandsflächen.
  4. Berücksichtigung regionaler Planungsgrundlagen (z. B. Masterplan, länderübergreifendes Entwicklungskonzept), die laut Landkreis in der Teilfortschreibung nicht ausreichend reflektiert werden.
  5. Hinweis auf eine räumlich ungleichmäßige Verteilung der Vorranggebiete im Landkreis – verbunden mit der Kritik an einer möglichen Überlastung einzelner Kommunen.
  6. Transparenzforderung: Für jedes Vorranggebiet soll ein Kriteriensteckbrief mit nachvollziehbarer Begründung vorliegen.
  7. Gesamtforderung: Ausbau der Windenergie nur im ausgewogenen, rechtssicheren und kommunal abgestimmten Rahmen – unter Achtung der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG).

    Hier könnnen Sie die Stellungnahme lesen: 

    Stellungnahme Landkreis Leipzig zur Teilfortschreibung des Regionalplans Erneuerbare Energien

Moderne Windkraftanlagen erreichen heute etwa eine Gesamthöhe von 250 bis zu 290 Metern, wobei sich diese aus der Nabenhöhe (ca. 150–200 Meter) und dem Rotorradius zusammensetzt.

Die bislang höchsten Windräder im Landkreis Leipzig stehen in Großbardau und haben eine Gesamthöhe von 200 Metern.  Die meisten der hier errichteten Anlagen sind etwa 100 bis 150 m hoch. Zum Vergleich: Die Kühltürme des Kraftwerks Lippendorf haben eine Höhe von 164 m.

Anlagen der neuesten Generation wurden im Landkreis Leipzig schon genehmigt, jedoch noch nicht errichtet. Fünfzehn solcher Windräder mit einer Gesamthöhe von ca. 250 Metern werden gerade im Tagebau Schleenhain bei Neukieritzsch umgesetzt.   

Beim Repowering – also dem Austausch älterer, kleinerer Anlagen durch neue – werden regelmäßig größere und leistungsstärkere Anlagen eingesetzt. Diese können Gesamthöhen von bis zu 290 Metern oder mehr erreichen, um die Windernte zu maximieren und die Flächeneffizienz zu erhöhen.

Zur Abschätzung der Höhen von Windkraftanlagen  kann der rote Ring im unteren Mastdrittel als Orientierungshilfe herangezogen werden. Dessen Oberkante markiert ungefähr 50m über Fundament.

Anlagen der neuesten Generation befinden sich u.a. im Landkreis Mittelsachsen, z.B. in der Gemeinde Königshain-Wiederau. Dort wurden zwei rund 247 Meter hohe Windenergieanlagen fertiggestellt – die bisher größten in Mittelsachsen. Mit einer Leistung von jeweils 5.560 kW können jährlich circa 9.200 Haushalte mit Strom versorgt werden. (Quelle: Webseite der Stadtwerke Leipzig)

Quelle: Fachagentur Wind an Land, „Tageskennzeichnung von Windenergieanlagen an Land von 150 bis 315 Metern Gesamthöhe“

Quelle: Fachagentur Wind an Land, „Tageskennzeichnung von Windenergieanlagen an Land von 150 bis 315 Metern Gesamthöhe“

Vom Vorranggebiet bis zur Genehmigung

Regionaler Planungsverband und Immissionsschutzbehörde klären auf

Wie entstehen Vorranggebiete?

Informationen des Regionalen Planungsverbandes Westsachen

Wie läuft ein Genehmigungsverfahren ab

Informationen des Umweltamtes des Landkreises Leipzig

FAQ-Windenergie

Informationen der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung Landkreis Leipzig sowie der Sächsische Energieagentur (SAENA)

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