Vorranggebiete

Wie entstehen Vorranggebiete für Windkraft?

Warum haben manche Kommunen viele Flächen und andere keine?

Windenergie bildet eine Variante in der Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen. Doch nicht überall gibt es geeignete Flächen, um Windkraftanlagen zu errichten. Wie viele Teile Deutschlands, ist auch unsere Region dicht besiedelt, es gibt diverse Schutzgebiete, aber auch Flächen, die von den Städten und Gemeinden gezielt für erneuerbare Energien genutzt werden sollen.

Folglich existieren Bereiche, die sich für Windkraftanlagen eignen und solche, die freigehalten werden müssen oder nur unter erschwerten Bedingungen bebaut werden können. Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen hat den gesetzlichen Handlungsauftrag, einen Mindestflächenanteil der Planungsregion (diese umfasst die kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig sowie Nordsachsen) über Kriterien für Gunst- und Freihaltungsbereiche für die Nutzung der Windkraft zu sichern.

Im Ergebnis sind die Vorranggebiete für Windkraft entstanden – also Flächen im Landkreis Leipzig, der Stadt Leipzig und Nordsachsen, die im Regionalplan für eine mögliche Nutzung durch Windenergie vorgesehen werden. Sie sollen helfen, die Energiewende geordnet und mit Rücksicht auf Mensch und Natur umzusetzen. Doch wie kommt man zu diesen Flächen?

Infobox

Geeignete Flächen (Gunstbereiche) - Hier kann Windkraft in Frage kommen:

- Bereits geplante oder genutzte Windkraftstandorte
- Repowering-Flächen (Erneuerung alter Anlagen)
- Industrie- und Tagebaugebiete
- Nähe zu bestehenden Windparks
- Kommunale Flächen mit Planungsabsichten

Ausschlussflächen (Freihaltungsbereiche) Hier ist Windkraft meist nicht möglich:

- Wohngebiete, Schulen, Kitas (Mindestabstand)
- Militärische und flugtechnische Zonen
- Bahngleise, Straßen, Stromtrassen
- Trinkwasserschutz- und Landschaftsschutzgebiete
- Lebensräume seltener Tiere oder Wälder

Warum nicht überall Windräder stehe können: Nicht jede Region hat genug geeignete Flächen - je nach Besoedelung, Schutzvorgaben und Infrastruktur unterscheidet sich das Potenzial stark von Kommune zu Kommune.

Das Ziel: Ein fairer Ausgleich zwischen Energiegewinnung, Umweltschutz und dem Schutz der Bevölkerung!

Gunstbereiche – Flächen mit günstigen Voraussetzungen

Zu den Gebieten, die aus Sicht der Regionalplanung für Windkraft in Betracht gezogen werden können, gehören unter anderem:

  • Flächen, die bereits im bestehenden Regionalplan als Vorrang- oder Eignungsgebiete ausgewiesen sind
  • Standorte, an denen vorhandene Windkraftanlagen durch neue ersetzt werden sollen (Repowering)
  • Gebiete in der Nähe bestehender oder geplanter Windparks in benachbarten Regionen
  • Landschaften, die bereits technisch oder industriell vorgeprägt sind, wie z. B. Tagebauregionen
  • Flächen, für die es auf kommunaler Ebene bereits Planungsabsichten gibt

Diese Gunstbereiche dienen als Anhaltspunkte für die Suche nach geeigneten Flächen. Sie sind keine Alleinstellungsmerkmale.

Freihaltungsbereiche – Flächen mit Nutzungskonflikten

Daneben gibt es Bereiche, die von der Windkraftnutzung ausgeschlossen oder hierfür nur stark eingeschränkt zur Verfügung stehen , um bestehende Nutzungen oder Schutzfunktionen zu wahren. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wohngebiete und soziale Einrichtungen (mit festgelegten Abstandsregelungen)
  • Militärische Zonen und Flugverkehrsbereiche
  • Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, wie Straßen, Bahnlinien und Stromleitungen
  • Schutzgebiete für Wasser, z. B. Trinkwasserschutzzonen oder Hochwasserschutzflächen
  • Natur- und Landschaftsschutzgebiete, einschließlich Lebensräumen seltener Arten oder geschützter Wälder
  • Rohstoffabbauregionen sowie technisch sensible Standorte wie seismologische Stationen

Diese Freihaltungsbereiche sollen sicherstellen, dass bestehende öffentliche Belange berücksichtigt werden.

Warum gibt es große Unterschiede zwischen den Kommunen?

Die Gunst- und Freihaltungsbereiche sind je nach Region unterschiedlich verteilt. Nicht jede Kommune verfügt über ausreichend geeignete Flächen – zum Beispiel aufgrund dichter Besiedlung, Schutzgebieten oder technischer Einschränkungen. Die Anzahl und Lage möglicher Vorranggebiete kann sich von Kommune zu Kommune daher stark unterscheiden.

Ein Prozess der Abwägung

Vorranggebiete für Windkraft werden nach einer umfassenden Abwägung ausgewiesen. Es geht also darum, die Eignungspotenziale und Ausschlusskriterien sowie Betroffenheiten vor Ort gegenüber zu stellen.

Ziel ist es, die Windenergienutzung im Einklang mit anderen wichtigen Nutzungen und Schutzinteressen räumlich zu steuern. Die Planungsverbände in ganz Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, diese Verfahren in ihrem jeweiligen Gebiet durch zu führen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu legt der Bund, die Länder konkretisieren diese für ihr jeweiliges Gebiet.

Dr. Patrick Halka
Leiter Regionale Planungsstelle
Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen

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