Online-Antragsstellung möglich für:
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO: Online-Antrag
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (Sonntagsfahrverbot und/oder Ferienreiseverordnung): Online-Antrag
Befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot:
Vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot bis einschließlich 31.März 2025 für Hilfsgütertransporte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach § 30 Abs. 3 StVO im Freistaat Sachsen erlassen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrzeuge, die Waren in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung transportieren. Diese Ausnahmegenehmigung gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Transporten stehen.
Für Anfragen betreffend Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wenden Sie sich telefonisch unter 03433 – 241 2040 an uns.
Sachgebietsleiter
SG Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehrsbehörde
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