Allgemeine Informationen

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Außergewöhnlich Gehbehinderte oder Blinde (Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis) können einen blauen Parkausweis beantragen.

Für andere Gruppen Schwerbehinderter gibt es einen orangen Parkausweis. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Merkblatt.

Die Anträge und das Merkblatt können Sie im Register Dokumente downloaden.

Weiterhin wird folgendes benötigt:
- Schwerbehindertenausweis,
- 1 Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil) nur für blauen Parkausweis,
- gültiger Personalausweis.

Antragsteller, welche ihren Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Borna, Geithain, Grimma, Markkleeberg oder Wurzen haben, müssen sich bitte an ihre Stadtverwaltung wenden.

Ansprechpartner

Herr Schruth

Sachgebietsleiter

SG Straßenverkehrsbehörde

Frau Berger

SB Straßenverkehrsbehörde

SG Straßenverkehrsbehörde

Herr Lippert

SG Straßenverkehrsbehörde

Herr Martin

SG Straßenverkehrsbehörde

Frau Seidel

SG Straßenverkehrsbehörde

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