Allgemeine Informationen
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Außergewöhnlich Gehbehinderte oder Blinde (Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis) können einen blauen Parkausweis beantragen.
Für andere Gruppen Schwerbehinderter gibt es einen orangen Parkausweis. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Merkblatt.
Die Anträge und das Merkblatt können Sie im Register Dokumente downloaden.
Weiterhin wird folgendes benötigt:
- Schwerbehindertenausweis,
- 1 Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil) nur für blauen Parkausweis,
- gültiger Personalausweis.
Antragsteller, welche ihren Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Borna, Geithain, Grimma, Markkleeberg oder Wurzen haben, müssen sich bitte an ihre Stadtverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
SG Straßenverkehrsbehörde
SB Straßenverkehrsbehörde
SG Straßenverkehrsbehörde
SG Straßenverkehrsbehörde
SG Straßenverkehrsbehörde
SG Straßenverkehrsbehörde