Allgemeine Informationen
Damit alle Schülerinnen und Schüler insbesondere im ländlichen Raum gut zur Schule kommen, gibt es für Familien unterschiedliche Hilfen.
- Berechtigungsausweis für Fahrdienste
- Kostenerstattung für Öffentliche Verkehrsmittel, sofern das Bildungsticket nicht genutzt werden kann
- Kostenerstattung beziehungsweise Befreiung vom Eigenanteil aufgrund der Kinderzahl
- Kostenerstattung für private Fahrzeuge (nur in Ausnahmefällen möglich)
- Kostenerstattung Bildungsticket (60 Euro), nur für Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 und für Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Der Antrag für alle Zuschüsse steht unten auf dieser Seite zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Bestätigung der Schule benötigen (ebenfalls auf dem Antrag auszufüllen).
Hinweise zum Bildungsticket:
Das Bildungsticket selbst erhalten Sie nicht beim Landratsamt, sondern über ein Abo bei der für die besuchte Schule zuständigen Verkehrsgesellschaft. Alle weiteren Informationen dazu gibt es hier: bildungsticket.com
Neben den 60 Euro Zuschuss für Schülerinnen und Schüler der 1 bis 4 Klasse gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket den vollständigen Betrag erstattet zu bekommen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier: Was erledige ich wo? - Bildung und Teilhabe - Leistungen beantragen.
Zuständigkeiten
Der Antrag kann gestellt werden:
Per Post an
Landkreis Leipzig - Landratsamt
Liegenschafts- und Kultusamt
SG Schülerbeförderung/ÖPNV
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Alternativ kann der Antrag auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
Ansprechpartner
SGL Schülerbeförderung/ÖPNV
SG Schülerbeförderung / ÖPNV
SB Schülerbeförderung
SG Schülerbeförderung / ÖPNV
(Orte Schülerbeförderung für Bad Lausick, Colditz, Grimma, Naunhof und Wurzen, Organisation freigestellter Schülerverkehr, Organisation Fahrdienste und deren Vergabe)
SB Öffentlicher Personennahverkehr
SG Schülerbeförderung / ÖPNV
(Schülerbeförderung Öffentlicher Personennahverkehr)
SB Schülerbeförderung
SG Schülerbeförderung / ÖPNV
(Orte Schülerbeförderung in Borna, Böhlen, Groitzsch, Frohburg, Geithain, Markkleeberg und Markranstädt Organisation freigestellter Schülerverkehr Organisation Fahrdienste und deren Vergabe)
SB Schülerbeförderung
SG Schülerbeförderung / ÖPNV
(Fahrdienst Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Planung und Organisation der Beförderung (Fahrdienste) von Kindern (0 bis 18 Jahre) Finanzierungssicherung o. g. Beförderung)