Allgemeine Informationen

Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) - Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum.

Aktuelle Bekanntmachungen und Hinweise

Voraussetzungen

Ausgangslage / Problemstellung

  • Im ländlichen Raum stehen noch immer Produktions-, Verwaltungsgebäude und landwirtschaftliche Anlagen sowie Wohngebäude auf fremdem Grundeigentum.
  • Herbeiführung eines nach Bürgerlichem Gesetzbuch rechtmäßigen Zustandes, wonach Boden- und Gebäudeeigentum eine Einheit bilden.
  • Herstellung attraktiver Standortbedingungen für Unternehmen und gesicherter Eigentumsverhältnisse für die Eigentümer von Eigenheimen

Ziel

  • Schaffung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden und baulichen Anlagen und den darunter liegenden Grundstücken
  • Klärung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) - d.h. Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum - als Voraussetzung für die Existenzgrundlage eines Unternehmens.

Verfahrensablauf

Das Vermessungsamt wird auf Antragstellung des Boden- oder Gebäudeeigentümers tätig.

  • Sind sich Bodeneigentümer und Gebäudeeigentümer über den Wert, Flächen, Rechte und Lasten einig, kann eine Tauschvereinbarung im Rahmen des Freiwilligen Landtausches nach §54 LwAnpG abgeschlossen und vollzogen werden.
    Die technische Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch das zuständige Vermessungsamt. Die Tauschpartner können sich jedoch eines zugelasse­nen Helfers bedienen, dessen Aufwendungen zuwen­dungsfähig sind. Die Aufsicht über die gesetzeskonforme Ausführung liegt weiterhin in den Händen der Ämter.
  • Einigen sich die Eigentümer nicht, wird ein Bodenord­nungsverfahren nach §56 LwAnpG unter Leitung des zuständigen Vermessungsamtes und Einbe­ziehung aller Beteiligten durchgeführt, welches die Zu­sammenführung des Boden- und Gebäudeeigentums als Ergebnis hat.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 3 Ländliche Neuordnung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 3 Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67
04552 Borna

Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Kosten

Kosten des Verfahrens: kostenfrei

Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß § 62 LwAnpG der Freistaat Sachsen.

Ansprechpartner

Herr Jäkel

Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

SG Ländliche Neuordnung

Rechtsgrundlage

  • Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)