Allgemeine Informationen

Im Archiv des Vermessungsamtes werden unter dem Fachbegriff "Liegenschaftskatasterakten" alle Unterlagen und Akten aufbewahrt, die zur Überprüfung und Wiederherstellung eines jeden Grenzpunktes und zur Identifikation jedes einzelnen Flurstücks benötigt werden.

Die Festlegung und Herstellung von Grenzpunkten ist eine hoheitliche Aufgabe. Auf keinem Fall dürfen Sie einen Grenzstein ausgraben und neu setzen oder einen schief stehenden Grenzstein gerade rücken. Das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) bestimmt, dass Vermessungsmarken nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) eingebracht, in ihrer Lage verändert oder entfernt werden dürfen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldstrafen geahndet werden.

Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten

Unterlagen des Zahlennachweises mit Maßen oder Koordinaten
  • Urhandriss (U)
  • Bezirkssteuerinspektion (BSI)
  • Neumessungsriss (N)
  • Bahnriss (D)
  • Bodenreformriss (B)
  • Beiblatt (A)
  • Gebäuderiss (G)
  • Fortführungsriss bis 30.04.1994 (F)
  • Fortführungsriss ab 01.05.1994 mit Punktinformationen (Koordinaten) für Grenzpunkte und Gebäudepunkte im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33 (R)
  • Karten mit Zahlenangaben (P)
  • sonstige Unterlagen (S)
  • Rezess (E)
Unterlagen des Punktnachweises
  • Aufnahmepunkt (AP)
    AP-Festlegungsriss und Punktinformation im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
  • AP-Übersicht

Info: Festpunkte der Grundlagenvermessung (Raumbezugsfestpunkte (TP), Höhenfestpunkte (HP), SAPOS und Schwerefestpunkte) sind beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) erhältlich.

Unterlagen des graphischen Nachweises

Urkarten sächsisches und preußisches Kataster

  • Karten der Steueraufnahme (Menselblätter, USM)
  • Urkarte (USU)
  • Flurkarte
  • Flurkartendoppelstück (USD)
  • Neumessungskarte (USN, UPN)
  • Bodenreformkarte (USB)
  • Zusammenlegungskarten (Broullionkarte, USZ)
  • Separationskarte (Broullionkarte, UPS)
  • Reinkarte (USR)
  • Urkarte (Gemarkungskarte, UPU)
  • Gemarkungsreinkarte (UPR)
  • Ergänzungskarte (UPE)
  • Planblätter (UPP)

Historische Katasterkarten

  • Nutzungsgrundkarte (HKN)
  • Kartonflurkarte (HKK)
  • Transparente Originale (HKT)

Sonderkarten

  • Forstkarte (SKF)
  • Rittergutskarte (SKR)
  • Sonderkartierung (SKS)
Unterlagen des früheren Buchwerkes

Bücher sächsisches und preußisches Kataster

  • Flurbuchcroquis (Karte zum Flurbuch)
  • Flurbuch (BSF)
  • Nachträge zum Flurbuch (BSFN)
  • Besitzstandsbuch (BSB)
  • Nachträge zum Besitzstandsbuch (BSBN)
  • Alpabtisches Namensverzeichnis
  • Grundsteuer- Mutterrolle (BPM) ab 1864 - 1952 (Preußisches Grundsteuerkataster - Aufbewahrung beim Landesarchiv Merseburg)
  • Gebäudebuch

Bücher zum Einheitskataster

  • Flurbuch
  • Nachträge zum Flurbuch
  • Eigentümer- und Miteigentümerverzeichnis
Unterlagen aus den Fortführungsakten
  • Fortführungsnachweis (FN) ab dem 09.03.2003
  • Veränderungsnachweis (VN) oder vergleichbare Unterlagen, vor dem 09.09.2003
  • Karten zum Fortführungsnachweis (FN) bzw. Veränderungsnachweis (VN)

Voraussetzungen

Nutzungsbedingungen zur Bereitstellung von Präsentationsausgaben aus den Liegenschaftskatasterakten nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
  • Die Nutzung der Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna

Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ist die zuständige obere Verwaltungsbehörde. Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten sind an diese Stelle zu richten.

Postanschrift

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
PF 10 02 44
01072 Dresden

Besucheradresse / Kontakt

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Olbrichtplatz 3
01099 Dresden

Tel.: 0351 8283 0
Fax: 0351 8283 6110
E-Mail: poststelle@geosn.sachsen.de

Kosten

Liegenschaftskatasterakten (ausgenommen Fortführungsnachweise (FN)): 15 bis 40

FormatPapierelektronische Dokumente (PDF)
bis einschließlich DIN A320,00 EUR*15,00 EUR
größer als DIN A3 bis DIN A040,00 EUR*15,00 EUR

Gebühren je zugrunde liegendes Blatt
* zuzüglich Porto und Verpackung

Fortführungsnachweise (FN): je zugrunde liegendes Blatt 2€, Mindestgebühr 20

in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF)
* zuzüglich Porto und Verpackung

Einzelnachweis zu Aufnahmepunkten (AP-Festlegungsriss): je Aufnahmepunkt 15

in analoger Form*, oder als elektronisches Dokument (JPEG)
* zuzüglich Porto und Verpackung

Übermittlung von Punktinformationen (Koordinaten): 1€ je Punkt, Mindestgebühr 20

Gebühr für die Übermittlung von Punktinformationen (Koordinaten von Grenzpunkten, Gebäudepunkten, Aufnahmepunkten) im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33 als Präsentationsausgabe in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF).
* zuzüglich Porto und Verpackung

Ansprechpartner

Herr Schmidtmann

Geschäftsstelle - Service - Verkauf

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Herr Fuhrmann

Geschäftsstelle - Service - Verkauf

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Frau Hock

Geschäftsstelle - Service - Verkauf

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Ordnungswidrigkeiten und deren Anzeige

§ 27 SächsVermKatG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. unbefugt Katastervermessungen oder Abmarkungen vornimmt oder vorgibt, hierzu berechtigt zu sein,

  2. unbefugt Vermessungs- oder Grenzmarken einbringt, verändert, entfernt oder ihre Verwendbarkeit beeinträchtigt,

  3. für amtliche Vermessungsarbeiten errichtete Signale oder Schutzeinrichtungen unbefugt beseitigt oder verändert,

  4. unbefugt Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergibt oder

  5. bei der Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens nicht in der vorgeschriebenen Form auf die obere Vermessungsbehörde als Quelle hinweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit oder der Versuch einer Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 EUR geahndet werden. In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 5 können verbotswidrig hergestellte Gegenstände nach Maßgabe der §§ 22 und 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2571) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eingezogen werden.

(3) Die obere Vermessungsbehörde ist zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten

§ 6 SächsVermKatG

(1) Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer haben Vermessungs- und Grenzmarken sowie Einrichtungen zu deren Schutz oder Signalisierung auf ihren Flurstücken oder an ihren baulichen Anlagen ohne Entschädigung zu dulden. Handlungen, die die Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen.

(2) Wer Vermessungs- oder Grenzmarken verändert, beschädigt, entfernt oder solches veranlasst, hat die Kosten für die Wiederherstellung einschließlich der erforderlichen Vermessungsarbeiten zu tragen. Wer Arbeiten vornehmen will, durch die die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung oder Entfernung von Vermessungsmarken des Lage-, Höhen- und Schwerenetzes der Landesvermessung besteht, hat deren Sicherung oder Versetzung bei der oberen Vermessungsbehörde zu veranlassen. Der Freistaat Sachsen trägt die Kosten für die Versetzung und Sicherung dieser Vermessungsmarken. Wer Arbeiten vornehmen will, durch die die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung oder Entfernung von Grenzmarken besteht, hat auf seine Kosten deren Sicherung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu veranlassen.

(3) Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochenneu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.

(4) Eigentümer von Flurstücken und Inhaber grundstücksgleicher Rechte haben den Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren auf Verlangen erforderliche Informationen für das Liegenschaftskataster, die Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen sowie zur Kostenerhebung nach diesem Gesetz zu übermitteln.

Aktuelle und historische Gemarkungen im Landkreis Leipzig

Albersdorf , Albrechtshain , Altdorf , Altenbach , Altengroitzsch , Altenhain , Alter Ottenhain , Altmörbitz , Altstadt Borna , Ammelshain , Apelt , Audigast , Auenhain , Auligk , Bach , Bad Lausick , Bahren , Ballendorf , Beiersdorf , Belgershain , Benndorf , Bennewitz , Bergisdorf , Bernbruch , Berndorf , Beucha (b. Bad Lausick) , Beucha (b. Brandis) , Blumroda , Bockwitz , Böhlen (b. Leipzig) , Böhlen (b. Grimma) , Böhlitz (b. Mutzschen) , Böhlitz (b. Thallwitz) , Borna , Borsdorf , Brandis , Braußwig , Breitingen , Breunsdorf , Bröhsen , Brösen , Bruchheim , Bubendorf , Buchheim , Burkartshain , Cämmerei , Canitz , Cannewitz , Carsdorf , Colditz , Collmen (b. Colditz) , Collmen (b. Thallwitz) , Cöllnitz , Commichau , Cospuden , Costewitz , Cröbern , Cunnersdorf , Dahlitzsch , Dechwitz , Deditz , Dehnitz , Denkwitz , Deuben , Deutzen , Dittmannsdorf , Döben , Dögnitz , Döhlen , Dölitzsch , Dolsenhain , Dorna , Dornreichenbach , Draschwitz , Dreiskau , Droßdorf , Droßkau , Dürrweitzschen , Ebersbach , Eicha , Elbisbach , Elstertrebnitz , Erdmannshain , Erlbach , Erlln , Eschefeld , Espenhain , Etzoldshain , Eula , Eulau , Eythra , Falkenhain , Flößberg , Förstgen , Frankenheim , Frauendorf (b. Grimma) , Frauendorf (b. Frohburg) , Frauwalde , Fremdiswalde , Frohburg , Fuchshain , Gärnitz , Gaschwitz , Gastewitz , Gatzen , Gaulis , Gautzsch , Geithain , Gerichshain , Geschwitz , Gestewitz , Glasten , Gnandorf , Gnandstein , Göhren , Göhrenz , Göltzschen , Golzern , Gornewitz , Görnitz , Göttwitz , Grechwitz , Greifenhain , Greitschütz , Grethen , Grimma , Groitzsch , Großbardau , Großbothen , Großbuch , Großdalzig , Großdeuben , Großhermsdorf , Großlehna Flur 1 , Großlehna Flur 2 , Großlehna Flur 3 , Großlehna Flur 4 , Großlehna Flur 5 , Großlehna Flur 6 , Großlehna Flur 7 , Großlehna Flur 8 , Großpösna , Großpötzschau , Großprießligk , Großstädteln , Großsteinberg , Großstolpen , Großstorkwitz , Großwischstauden , Großzössen , Großzschepa , Grottewitz , Grubnitz , Gruna , Güldengossa , Hagenest , Hain , Hainichen , Harth , Hartmannsdorf , Haubitz (b. Borna) , Haubitz (b. Grimma) , Hausdorf , Heinersdorf , Hemmendorf , Hermsdorf , Heuersdorf , Heyda , Höfgen , Hohburg , Hohendorf , Hohnbach , Hohnstädt , Hopfgarten , Imnitz , Jahnshain , Jeesewitz , Kaditzsch , Käferhain , Kahnsdorf , Kaltenborn , Keiselwitz , Kesselshain , Kieritzsch , Kitzen Flur 1 , Kitzen Flur 2 , Kitzen Flur 3 , Kitzen Flur 4 , Kitzen Flur 5 , Kitzen Flur 6 , Kitzen Flur 7 , Kitzen Flur 8 , Kitzen Flur 9 , Kitzen Flur 10 , Kitzen Flur 11 , Kitzscher , Kleinbardau , Kleinbothen , Kleindalzig , Kleinhermsdorf , Kleinpötzschau , Kleinprießligk , Kleinsteinberg , Kleinstolpen , Kleinstorkwitz , Kleinwischstauden , Kleinzössen , Kleinzschepa , Klinga , Kobschütz , Köhra , Kohren-Flur , Kohren-Stadt , Kolka , Kollau , Köllmichen , Koltzschen , Kömmlitz , Körlitz , Kössern , Kotzschbar , Kreudnitz , Kuckeland , Kühnitzsch , Kühren , Kulkwitz , Langenhain , Lastau , Lauterbach , Leipen , Leipnitz , Leisenau , Leulitz , Linda , Lindennaundorf , Lippendorf , Löbnitz-Bennewitz , Löbschütz (b. Grimma) , Löbschütz (b. Zwenkau) , Lobstädt , Lossa , Lübschütz , Lüptitz , Maaschwitz , Machern , Magdeborn , Maltitz , Mark Ottendorf , Mark Schönstädt , Mark Zöllsdorf , Markkleeberg , Markranstädt , Mausitz , Medewitzsch , Meltewitz , Merschwitz , Methewitz , Meusdorf , Meuselwitz , Michelwitz , Mölbis , Möseln , Motterwitz , Muckern , Müglenz , Mühlbach , Muschau , Mutzschen , Narsdorf , Nauberg , Nauenhain , Naundorf , Naunhof , Nehmitz , Neichen , Nemt , Nenkersdorf , Nepperwitz , Nerchau , Neuer Ottenhain , Neukieritzsch , Neukirchen , Neunitz , Niederfrankenhain , Niedergräfenhain , Niederpickenhain , Nischwitz , Nitzschka , Nöthnitz , Oberfrankenhain , Oberholz , Oberpickenhain , Obertitz , Oderwitz , Oellschütz , Oelschütz , Oelzschau , Oetzsch , Ossa , Ostrau , Otterwisch , Panitzsch , Papsdorf , Pauschwitz , Pausitz , Pautzsch , Pegau , Peres , Piegel , Plagwitz , Podelwitz , Pödelwitz , Pöhsig , Poischwitz , Polenz , Pomßen , Prießnitz , Priesteblich , Probstdeuben , Prödel , Prösitz , Püchau , Pulgar , Pürsten , Pyrna , Quesitz , Ragewitz , Ramsdorf , Räpitz Flur 1 , Räpitz Flur 2 , Räpitz Flur 3 , Räpitz Flur 4 , Räpitz Flur 5 , Räpitz Flur 6 , Räpitz Flur 7 , Räpitz Flur 8 , Räpitz Flur 9 , Räpitz Flur 10 , Raschütz , Rathendorf , Raupenhain , Regis (Stadt) , Regis (Flur) , Reichersdorf , Röcknitz , Roda , Roda , Rödgen , Rohrbach , Roitzsch , Rötha , Rothersdorf , Röthigen , Rüben , Rüdigsdorf , Rüssen , Rüssener Großaue , Saasdorf , Sachsendorf , Sahlis , Schaddel , Scheidens Flur 1 , Scheidens Flur 2 , Scheidens Flur 3 , Scheidens Flur 4 , Scheidens Flur 5 , Scheidens Flur 6 , Scheidens Flur 7 , Scheidens Flur 8 , Schkorlopp Flur 1 , Schkorlopp Flur 2 , Schkorlopp Flur 3 , Schkorlopp Flur 4 , Schkorlopp Flur 5 , Schkortitz , Schleenhain , Schmölen , Schmorditz , Schnaudertrebnitz , Schönau , Schönbach , Seebenisch , Seelingstädt , Seidewitz , Seifersdorf , Seifertshain , Serka , Sermuth , Skoplau , Staudnitz , Steinbach , Stockheim , Stöhna , Stöntzsch , Störmthal , Streitwald , Streuben , Syhra , Tanndorf , Tannewitz , Tautenhain , Tellschütz , Terpitz , Terpitzsch , Thallwitz , Thammenhain , Theusdorf , Thierbach , Thierbaum , Thräna , Threna , Thronitz Flur 1 , Thronitz Flur 2 , Thronitz Flur 3 , Thronitz Flur 4 , Thumirnicht , Thümmlitz , Thümmlitzwald , Trachenau , Trages , Trautzschen , Trebelshain , Treben , Trebishain , Trebsen , Trebsener Holz , Treppendorf , Voigtshain , Wachau , Wagelwitz , Walditz , Walzig , Watzschwitz , Wednig , Weideroda , Wenigossa , Wetteritz , Wickershain , Wiederau , Wildenhain , Witznitz , Wolfshain , Wolftitz , Würschwitz , Wurzen , Wüst - Eckartsberg Sahliser Anteil , Wüst - Eckartsberg Syhraer Anteil , Wüstenhain , Wüst - Kaisershain , Wüstungsstein , Wyhra , Zaschwitz , Zauschwitz , Zedtlitz , Zeititz , Zeschwitz , Zeunitz , Zitzschen Flur 1 , Zitzschen Flur 2 , Zitzschen Flur 3 , Zitzschen Flur 4 , Zöbigker , Zöhda , Zollwitz , Zöpen , Zschadraß , Zschagast , Zschetzsch , Zschirla , Zschoppach , Zschorna , Zugabe Rötha , Zweenfurth , Zwenkau , Zwochau

Gemarkungsnamen historisch: Abtei , Abtsdorf , Altmannsdorf , Altranstädt , Altwitznitz , Bardau , Berntschicz , Birkenhof , Bocka , Bosengröba , Bothen , Breiter Rain , Buch , Burgberg , Chrasitz , Cossa , Crossen , Crostewitz , Curtswald , Dalzig , Debitzdeuben , Domsen , Eisdorf , Eppenhain , Erlenhäuser , Eulenberg , Gaudichsroda , Goldener Pflug , Gräfenhain , Gröba , Großschkorlopp , Großsermuth , Halendorf , Haulwitz , Heringsdorf , Hohenlohe , Kapsdorf , Kleeberg , Kleineschefeld , Kleinlehna , Kleinoderwitz , Kleinpomßen , Kleinschkorlopp , Kleinsermuth , Kleinstädteln , Knatewitz , Kollmen , Kornhag , Kornhain , Kötteritzsch , Kötzschwitz , Lausen , Lehna , Leipziger Universitäts - Oberholz , Lindhardt , Löben , Löschütz , Mark Clade , Mark Drehsa , Mark Göhrendorf , Mark Kölsdorf , Mark Krummlampertswalde , Mark Lautzschen , Mark Mehlis oder Mehlitz , Mark Nippritz , Mark Rosendorf , Mark Selnitz oder Söllnitz , Mark Stolpen , Mark Tauchnitz , Mark Trogau oder Trojau , Mark Wehrbruch , Maschwitz , Meyhen , Miertzsch , Muckershausen , Netirsdorf , Neue Mühle , Neuhof , Neumuckershausen , Neuweißenborn , Niederschmölen , Nimbschen , Obernitzschka , Pflug , Plateka , Podschütz , Ponsen , Poppitz , Posthausen , Pötzschau , Prießligk , Ranstädt , Ranstädter Mark , Rischitz , Rodersdorf , Ruppersdorf , Schkeitbar , Schkölen , Scoplau , Scorditz , Seegel , Seiferitz , Sestewitz , Sittel , Spahnsdorf , Stein , Steinberg , Storkwitz , Tanzberg , Tauchnitzmark , Thecka oder Theka , Thesau , Theschmar , Timmlitzwald , Torna , Trebisdorf , Trojan oder Trojau , Tümmelwitz oder Tummelwitz , Unternitzschka , Vierteln , Vorwerk Kornhain , Waldbardau , Wäldgen , Waldsteinberg , Wasewitz , Wenigborn , Wenigglasten , Wenigmachern , Werben , Wicker , Wischstauden , Zehmen