Allgemeine Informationen
Der Bereich Landwirtschaft ist beim Landkreis Leipzig Ansprechpartner in landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsangelegenheiten nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) in Verbindung mit dem Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG) sowie dem landwirtschaftlichen Pachtrecht des BGB und Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG).
Mit dem »Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe« (kurz: Grundstücksverkehrsgesetz – GrdstVG) werden folgende Ziele angestrebt:
- Förderung einer gesunden Agrarstruktur bzw. Abwehr von Gefahren hierfür
- Sicherung lebensfähiger Agrarbetriebe
- Kontrolle der Preisgestaltung und Verhinderung überhöhter Preise am landwirtschaftlichen Bodenmarkt
Hierunter fallen alle notariellen Verträge (Kauf-, Übertragung-, Tausch- oder Erbauseinandersetzungsvertrag) über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Größe über 0,5 ha (5.000 m²). Dies gilt auch für Teile von Grundstücken, Miteigentumsanteilen, Erbanteilen oder Nießbrauchrechten.
Bei Flächen größer 2 ha (20.000 m²) ist das Vorkaufsrecht nach Reichssiedlungsgesetz zu prüfen.
Das Ziel des Grundstückverkehrsgesetzes ist die Förderung der Agrarstruktur und somit vor allem der Erhalt lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe.
Verfahrensablauf
Veröffentlichung von Angaben zur Bekanntmachung grundstücksverkehrsrechtlicher Verfahren
Im Falle eines Nicht-Landwirte-Kaufs sucht die Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Öffentlichen Hinweises einen aufstockungsbedürftigen kaufinteressierten Landwirt, der im Rahmen des Vorkaufsrechts nach Reichssiedlungsgesetz in den Kaufvertrag des Erstkäufers über das Siedlungsunternehmen eintreten kann.
Die Öffentlichen Hinweise werden auf der Seite des Landkreises, unter Angaben zu grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren, veröffentlicht.
- Information an Land-/Forstwirtschaftsbetriebe
Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Landwirte bzw. landwirtschaftliche Betriebe, welche die kaufgegenständlichen Flächen zur Eigenbewirtschaftung benötigen, können ihr Erwerbsinteresse daraufhin bis zur genannten Entscheidungsfrist schriftlich erklären. Nach Ablauf der Entscheidungsfrist wird die Veröffentlichung der Angaben zum jeweiligen Kaufvertrag wieder von der Internetseite entfernt.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Tel.: 03433 241-1486
Fax: 03437 984-7099
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de
Ansprechpartner
Agrarstruktur - Grundstücksverkehr - Landpacht
Bereich Landwirtschaft
Formulare & Online-Dienste
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- Information an Land-/Forstwirtschaftsbetriebe
Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)