Allgemeine Informationen
Hilfen für Familien und Schwangere in Notlagen aus Stiftungsmitteln
Mit Hilfe der Stiftung des Freistaates Sachsen „Hilfe für Familien, Mutter und Kind" besteht die Möglichkeit, Familien mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere in Notlagen durch Gewährung einer einmaligen finanziellen Hilfe zu unterstützen.
Familien in Not
Unterstützung können Familien erhalten, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und sofern bereits alle gesetzlichen Leistungen zur Behebung der Notsituation ausgeschöpft sind.
Schwangere in Not
Wenn ein Kind erwartet wird, können neben der Freude auf das Kind auch viele Fragen und Sorgen um die Zukunft des Kindes und der Familie entstehen. Um das „Ja" der Schwangeren zu ihrem Kind zu erleichtern, bietet die Stiftung Hilfe und Unterstützung aus den von der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bereitgestellten Mitteln an. Diese Mittel sind bestimmt für die Erstausstattung des Kindes, wie z. B. Kleidung und erforderliches Mobiliar.
Einen Antrag stellen können:
- werdende Mütter mit ständigem Wohnsitz in Sachsen, deren Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
- wer gesetzliche Leistungen ausgeschöpft hat und ergänzende Mittel benötigt.
- Die Antragstellung muss während der Schwangerschaft erfolgen.
- Sämtliche Nachweise, die Einkommen und Ausgaben belegen, sind erforderlich.
Vorsprachen und Antragstellungen sind in Grimma möglich.
Hilfestellung zur Antragstellung von Kindergeld und Elterngeld, allgemeine Beratung zur Schwangerschaft und Mutterschaft
- erhalten Sie durch die Mitarbeiter der Schwangerenkonfliktberatung des Gesundheitsamtes in Grimma
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.