Allgemeine Informationen
Flurbereinigungsverfahren sind Verfahren zur Neuordnung von ländlichen Grundstücken. Ursprünglich dienten sie ausschließlich dazu, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern.
Ziele der Flurneuordnung:
- Neugestaltung der Flur
- Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Kulturlandschaft einschließlich der Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts
- Unterstützung bei der Dorferneuerung
- Verbesserung der Infrastruktur
- Schaffung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
Mittlerweile werden sie jedoch überwiegend eingesetzt, um ländliche Regionen als Teil der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) ganzheitlich strukturell weiterzuentwickeln. Je nachdem, welche Ziele mit einem Verfahren erreicht werden sollen und welche Maßnahmen notwendig sind, kommen unterschiedliche Verfahrensarten zum Einsatz.
Es werden unterschieden:
- Regelflurbereinigung
- Vereinfachte Flurbereinigung
- Unternehmensflurbereinigung
- Beschleunigte Zusammenlegung
- Freiwilliger Landtausch
- Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum
Aktuelle Bekanntmachungen und Hinweise
Voraussetzungen
Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Ein wirksames Instrument zur Bodenordnung stellt die Ländliche Neuordnung nach dem FlurbG dar. In diesen Verfahren können großflächig Grundstücke gemeinsam mit den Eigentümern und ohne Enteignung neu geordnet werden.
In Sachsen werden Verfahren der Ländlichen Neuordnungen vorwiegend eingesetzt, um
- Landnutzungskonflikte zu lösen (bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche; z. B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewerbe,...),
- getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum zusammenzuführen (Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse)
- den Katasternachweis mit der Örtlichkeit in Übereinstimmung zu bringen
- bei Großbauvorhaben Flächen ohne Enteignung der Eigentümer bereit zu stellen
- landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (z. B. Zerschneidung von Flächen durch Wegtrassierung)
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt durchzuführen
- den Boden der Braunkohlefolgelandschaften neu zu ordnen
und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern.
In welchem Umfang werden Verfahren durchgeführt? Im Landkreis Leipzig befinden sich seit 1991 insgesamt ca. 22 Verfahren nach dem FlurbG mit ca. 20.500 ha in Bearbeitung.
Alle Teilnehmergemeinschaften im Landkreis Leipzig finden Sie hier: Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
Können neue Verfahren durchgeführt werden?
Neue Verfahren der Ländlichen Neuordnungen können zur Unterstützung der Konzepte zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) angeordnet werden, wenn im betroffenen Gebiet Landnutzungskonflikte wichtige Entwicklungen hemmen, die ohne Bodenordnung nicht lösbar sind. Eine besondere Bedeutung kommt im Landkreis derzeit Unternehmens-, Hochwasser- und Verfahren in der Bergbaufolgelandschaft sowie Verfahren des Freiwilligen Landtauschs nach § 103a FlurbG zu.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Verfahrensablauf
- Vorerhebung
- Unterrichtung der beteiligten Grundeigentümer, Behörden, Organisationen und Fachstellen sowie interessierte Bürger über das beabsichtigte Neuordnungsverfahren
- Anordnung der Flurbereinigung
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (mit dem Flurbereinigungsbeschluss entsteht die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts)
- Wertermittlung der alten Grundstücke
- Aufstellung und Feststellung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) sowie Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen.
- Planwunschanhörung der Teilnehmer mit anschließender Aufstellung des Flurbereinigungsplans sowie Absteckung und Aufmessung der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit, Einweisung in den Besitz der neuen Grundstücke, Flurbereinigungsplan
- Ausführungsanordnung
- Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch Schlussfeststellung
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 3 Ländliche Neuordnung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 3 Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de
Flurbereinigungsverfahren und deren Teilnehmergemeinschaften im Landkreis Leipzig
Forst Colditz
Großbothen (Hochwasser)
Körlitz (Rietzschke)
Thierbaum
Zschadraß Muldedörfer (Hochwasser)
Zschadraß Ortslage (Hochwasser)
Zöhda
Fristen
Einfache Verfahren
- <1 Jahr
Umfangreiche Verfahren
- >10 Jahre
Umsetzung
ca. 5 Jahre
Kosten
Verfahrenskosten: kostenfrei
Die Kosten für die Leitung der Verfahren (Verfahrenskosten gemäß § 104 FlurbG) trägt der Landkreis.
Ausführungskosten: Eigenanteil
Die Kosten der Durchführung von Maßnahmen (z. B. Bau neuer Wirtschaftswege - Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG) trägt die Teilnehmergemeinschaft (d. h. die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet). Die Ausführungskosten sind im Rahmen der Richtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014 in Sachsen zu 75 – 90 % förderfähig.
Ansprechpartner
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
SG Ländliche Neuordnung
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Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
- Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
Teilnehmergemeinschaften im Landkreis Leipzig
Rechtsgrundlage
- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
- Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)
- Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen