Allgemeine Informationen
Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen zusätzlich durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.
Die Regelungen für den Pflichtumtausch bleiben hiervor aber unberührt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Anliegen „Alte Dokumente gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen“.
Insbesondere bei Fahrten in das Ausland oder beim Mieten eines Leihwagens kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen und dieser mit den Daten vom Personalausweis identisch ist. Wünschen Sie eine Namensänderung im Führerschein, wird ein neuer Kartenführerschein (im Scheckkartenformat) ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.
Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, weil Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf der Vorlage für den neuen Führerschein leisten müssen.
Der Antrag kann nur angenommen und bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig haben.
Den neuen Kartenführerschein erhalten sie dann auf dem von Ihnen gewünschten Wege. Sie können das Dokument abholen, durch einen Bevollmächtigten abholen lassen (nur mit Vorlage einer Vollmacht) oder es sich zusenden lassen. Darüber entscheiden Sie bereits bei der Antragstellung.
Fristen
keine
Kosten
Neuer EU-Kartenführerschein: ab 26,50
Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Weitere Kosten: 6,32
bei Direktversand (Führerschein wird durch die Bundesdruckerei an die Wohnanschrift versendet).
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Borna)
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Allgemein
- gültiger Personalausweis (alternativ: gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre, (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
- alter Führerschein im Original
wenn die Namensänderung im Personaldokument noch nicht eingetragen ist, zusätzlich:
- bei Heirat: Heiratsurkunde
- bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
Rechtsgrundlage
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Ausfertigung des Führerscheins
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 202.4
* Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeindernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht.