Allgemeine Informationen
Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten.
Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei.
Auch hilfebedürftige Kinder erhalten Bürgergeld und werden von den Jobcentern in den Blick genommen, um ihnen Zugang zu Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.
Wichtig: Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt.
Hinweis: Die zusätzlichen Antragsunterlagen bei selbstständiger Tätigkeit finden Sie unter "Benötigte Unterlagen" zum Download.
Voraussetzungen
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Ab wann Bürgergeld gezahlt wird
Auch wenn Sie den Antrag nicht am ersten Tag, sondern im Verlauf des Monats stellen: Sie erhalten in der Regel Bürgergeld für den ganzen Monat – vorausgesetzt, Sie haben Anspruch darauf.
Verfahrensablauf
Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Kontaktieren Sie uns gern persönlich vor Ort bzw. vorrangig per E-Mail und geben Ihre Telefonnummer an. Wir rufen Sie umgehend zurück, besprechen Ihre Lage und senden Ihnen dann die entsprechenden Antragsunterlagen zu. Alternativ können Sie den Antrag auf Bürgergeld herunterladen.
Für eine schnelle Bearbeitung reichen Sie uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Wichtig: Reichen Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen (z.B. Kontoauszüge, Mietvertrag, Lohnnachweise) keine Originaldokumente ein.
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, benötigt Ihr Jobcenter Informationen von Ihnen. Anhand Ihrer Angaben prüft Ihr Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermittelt das Jobcenter zudem, wie viel Bürgergeld Sie grundsätzlich erhalten können.
Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie …
- kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
- Kinder haben oder alleinerziehend sind.
- allein oder mit anderen Personen zusammenleben.
Wichtig: Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Sie sind in diesem Fall die Vertreterin oder der Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Folgendes ist beim Einreichen der Anträge per E-Mail unbedingt zu beachten:
Die Anträge, Anlagen und Unterlagen müssen als Dateien im PDF-Format gesendet werden und dürfen nicht für die weitere Bearbeitung gesperrt sein, z.B. muss der Druck und das Abspeichern der Antragsunterlagen im Jobcenter möglich sein. Aus technischen Gründen kann ein Download der Dateien (zum Beispiel über einen angefügten Link) nicht erfolgen und damit nicht weiter verarbeitet werden.
Zuständigkeiten
Wenn Sie im Landkreis Leipzig leben, ist für Sie das Kommunale Jobcenter mit Hauptsitz in Grimma zuständig.
Außenstellen finden sich in Borna, Markkleeberg und Wurzen. Welche Dienstelle für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie der
Standortkarte entnehmen.
Die Kontaktdaten der Außenstellen finden Sie unter Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
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