Informationen für Familien
Kinderschutz für Familien
Sie machen sich Sorgen um Ihr Kind oder ein Kind in Ihrem Umfeld oder suchen nach Unterstützung in einer kindeswohlgefährdenden Situation.
Angebote und Unterstützung für Familien
Für Eltern, welche ein Kind erwarten oder bereits ein Kind (oder mehrere Kinder) bis zum 3. Lebensjahr haben, bestehen vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, der Begleitung und des Austauschs.
Das Programm „Schritt für Schritt“
Schwerpunkte sind:
- die Gesundheit ihres Kindes/ ihrer Kinder
- Kinderpflege
- Alltagsabläufe mit Kind
- elterliche Sensibilität
- Entwicklung einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung
Besonders geeignet ist das Angebot für Sie, wenn sie alleinerziehend sind, gesundheitliche (auch psychische) Belastungen haben, finanzielle Sorgen mitbringen oder sich Hilfe bei Anträgen und Behördengängen wünschen. Auch bei der Vorbereitung auf die Geburt und den Alltag mit dem Kind können Sie Unterstützung bekommen.
In diesem Angebot arbeiten Familienhebammen, Familiengesundheitspflegerinnen und Sozialpädagoginnen, die Sie regelmäßig zuhause besuchen. Wir schauen genau, welche Fachkraft am besten zu ihrer Familie passt.
Wenn sie sich anmelden möchten, melden Sie sich gern direkt bei uns.
Ansprechpartnerin:
Koordinierungsstelle Frühe Hilfen
Anke Lungwitz
Telefon: +4934332412352
E-Mail: fruehehilfen(at)lk-l(dot)de

Die Familienlotsinnen des Landkreis Leipzig
beraten und unterstützen Sie während der Schwangerschaft und als Familie mit Baby und Kleinkind. Sie führen in den Familienzentren in Wurzen und Markleeberg sowie an anderen Standorten im Landkreis Sprechstunden durch. Auf Ihren Wunsch beraten die Lotsinnen Sie auch zu Hause.
MULDENTAL (Bad Lausick, Bennewitz, Borsdorf, Colditz, Grimma, Machern, Mutzschen, Naunhof, Thallwitz, Trebsen, Wurzen)
Sarah Wenge
AWO KV Mulde-Collm e.V.
0176 301 056 40
ALTKREIS Leipziger Land (Böhlen, Borna, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Neukieritzsch, Pegau, Rötha, Zwenkau)
Madlen Caßens
Lichtblick e.V.
0179 328 88 98

Weitere Angebote und Termine der Familienlotsinnen finden Sie auf den Homepages der Angebote:
- Sprechstunde Frühe Hilfen – für Eltern, (werdende) Mütter und Väter aus dem Landkreis Leipzig
- Rundum Schwanger – Rundum Informiert – Der “Wir-Werden-Eltern-Treff” ist eine Runde für zukünftige Eltern. Sie erhalten Informationen und kommen in den Austausch rund ums Elternwerden.
- Info-Mappen für Schwangere und werdende Väter
- Beteiligung an den Elterninformationsabenden im Kreißsaal der Geburtskliniken
- Zur Begrüßungsveranstaltung “Willkommen Baby” sind Sie als frischgebackene Eltern herzlich eingeladen, mit ihren Babys teilzunehmen. Sie erhalten Informationen zum ersten Lebensjahr Ihres Kindes, können sich mit anderen Eltern austauschen und Ihre Fragen stellen.
Weitere Informationen sowie Termine für die Veranstaltungen finden Sie unter:
ALTKREIS Leipziger Land(Böhlen, Borna, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Neukieritzsch, Pegau, Rötha, Zwenkau)
MULDENTAL (Bad Lausick, Bennewitz, Borsdorf, Colditz, Grimma, Machern, Mutzschen, Naunhof, Thallwitz, Trebsen, Wurzen)


Familienpatenschaften:
Der Alltag kann für Familien ganz schön turbulent sein. Manchmal geraten Eltern an ihre Grenzen. Familienpaten sind Ehrenamtliche, die Eltern in schwierigen Situationen unterstützen können. Vielleicht arbeiten Sie im Schichtbetrieb oder haben keine Großeltern in der Nähe, die sich ab und an um die Kinder kümmern können. Oder ihr Kind braucht besonders viel Betreuung. In solchen Fällen können Familienpaten für eine kleine Auszeit sorgen. Familienpaten können ab und zu vorbeikommen, mit Ihrem Kind malen, backen oder auf den Spielplatz gehen.
Die Familienpatenschaften werden im Landkreis Leipzig über das Engagementzentrum der Diakonie Leipziger Land vermittelt. Bei Interesse können Sie gern die Freiwilligenkoordinatorin kontaktieren.
Ansprechpartnerin:
Doris Ring
Nicolaiplatz 5, 04668 Grimma
Telefon: 03437 701622
E-Mail: fz.grimma(at)diakonie-leipziger-land(dot)de
Weitere Informationen: Familienpaten Landkreis Leizpig


Familienbildung
Diese Angebote richten sich an alle, die Kinder erziehen.
Viele Angebote der Familienbildung können Eltern gemeinsam mit ihren Kindern besuchen. Die Angebote der Familienbildung sind zum Beispiel:
- Krabbelgruppen
- Informationsveranstaltungen
- Elternabende
- Erziehungsratgeber
- Bewegungs- und Kreativangebote
- Treffen für Erziehende in besonderen Lebenslagen – sei es alleinerziehender Papa oder Zwillingsmama
Weiterführende Informationen zu Familienbildungsangeboten im Landkreis Leipzig

Kinderschutz für Familien
Unterstützung durch das Jugendamt
Für die Unterstützung von Familien zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen ist der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes zuständig. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten Sie in schwierigen Lebenssituationen, die Ihr eigenes Kind (oder Ihre Kinder) betreffen und prüfen auch Ihre Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung in Ihrem Lebensumfeld.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Eine schwerwiegende Gefährdung ist sexualisierte Gewalt, die sich gegen Kinder und Jugendliche richtet. Sind Sie Elternteil eines betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder benötigen Sie aus anderen Gründen Beratung und Unterstützung, finden Sie hier weiterführende Informationen.
Schutz vor Gefahren in Medien
Gefährdungen für Kinder und Jugendliche können auch im digitalen Raum stattfinden.
- Informationen des BKA zum Thema: Gewaltbereite Online Communitys
- Ein Wegweiser zum Umgang mit kinder- /jugendpornografischen Inhalten im Internet
Kinder in gewaltvollen Elternhäusern
Das Kindeswohl ist auch gefährdet, wenn Eltern, erwachsene Partner und Partnerinnen oder andere Familienangehörige Gewalt gegeneinander ausüben. Es gibt im Landkreis Leipzig und darüber hinaus spezifische Anlaufstellen bei Häuslicher Gewalt.
Beratung bei häuslicher Gewalt und Stalking

Informationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Kinder und Jugendliche verbringen sehr viel Zeit in Einrichtungen zur Kinderbetreuung und in Schulen oder nutzen Freizeitangebote in Jugendhäusern und (Sport-)Vereinen oder andere Angebote der Freizeitgestaltung. Auch junge Menschen, die nicht in Ihrer Familie aufwachsen, finden ein neues Zuhause in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Auch innerhalb dieser Institutionen muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen gewahrt werden.
Zu möglichen Gefährdungen zählen:
- grenzverletzendes Verhalten, z.B. Anschreien, abwertende oder sexualisierte Sprache
- Verletzung von Aufsichtspflichten oder eine gefährdende Gestaltung von Aufenthaltsorten, z.B. defekte Spielgeräte
- Gewalt gegen junge Menschen, z.B. Schlagen oder sexuelle Übergriffe
- Gewalt, die von anderen Kindern und Jugendlichen ausgeht – hierbei kann das Nicht-Handeln von Mitarbeitenden eine Kindeswohlgefährdung darstellen.
Für viele Einrichtungen gibt es die gesetzliche Verpflichtung ein Schutzkonzept zu erarbeiten und zu leben, das jungen Menschen Gewaltfreiheit in jeglicher Hinsicht gewährleistet. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Wohngruppen und Kinderheime, Jugendhäuser und Schulen. Auch andere Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben einen besonderen Schutzauftrag, z.B. Fachkräfte im medizinischen oder im therapeutischen Bereich oder im Justizsystem.
Für ehrenamtlich Tätige, z.B. den Trainer im Sportverein oder die Jugendwärterin in der Kinderfeuerwehr gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Kinderschutz, aber auch hier gibt es ein großes freiwilliges Engagement, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Sie – als Eltern – können sich gern an die Verantwortlichen wenden und nach einem Schutzkonzept fragen.
Wenn Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb einer Einrichtung haben, gibt es klar definierte Beschwerdewege.
- Informieren Sie Ihre direkte Ansprechperson, z.B. den Erzieher im Hort oder die Klassenleiterin – bestenfalls können Ihre Sorgen hier bearbeitet und behoben werden
- Informieren Sie die Leitung der Einrichtung, z.B. wenn sich der Verdacht gegen einen Mitarbeitenden in der Einrichtung richtet
- Information an den Träger der Einrichtung – wenn es grundlegende (auch leitungsbedingte) Probleme in der Einrichtung gibt
In Ausnahmefällen kann die Information einer externen Ansprechperson notwendig sein, z. B. die Fachberatungen innerhalb des Jugendamtes oder eine Ombudsstelle.
Weitere Informationen:
Koordinierungsstelle Kinderschutz
Anita Grunewald & Anke Lungwitz
Telefon: 4934332412369 und -2352
E-Mail: kinderschutz(at)lk-l(dot)de
Schutz von Kindern und Jugendlichen in kommerziellen Angeboten
Neben den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbänden und Vereinen gibt es auch eine Reihe von Freizeitangeboten, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, ein Schutzkonzept vorzuhalten. Hierzu zählen beispielsweise Nachhilfeinstitute, Sprachkurse, privat organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten, Reiterhöfe, Musikschulen, Feriencamps, digitale Lernplattformen, Babysitting, Fahrschule, Fitnessstudios, Hostels, Karnevalsvereine, Schwimmbäder, …
Dennoch ist auch diesen Einrichtungen der Schutz von jungen Menschen wichtig, sie erstellen ebenfalls Schutzkonzepte (z. B. die Musikschule Landkreis Leipzig) oder lassen sich als Einrichtung mit Blick auf den Kinderschutz zertifizieren.
Eine Liste kinderschutzrelevanter Prüfsiegel finden Sie hier