Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Nicht alle Kinder haben die Möglichkeit in intakten Familien aufzuwachsen. Das Jugendamt, hat den Schutzauftrag, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch zu schützen.
Ist eine Inobhutnahme notwendig oder bittet ein Kind/ Jugendlicher um Inobhutnahme, dann wird nach Klärung der Situation ggf. eine Unterbringung im Kinder- und Jugendnotdienst, in Bereitschaftspflegestellen oder anderen Inobhutnahmeplätzen im Landkreis vorgenommen.
Der Kinder- und Jugendnotdienst ist neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst die zentrale Anlauf- und Kontaktstelle bei Krisen, Konflikten oder Notsituationen.
Nähere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Kindeswohlgefärdungen melden!
NOTFALLTELEFON – DIE LEITUNG MUSS FÜR NOTFÄLLE FREI BLEIBEN !
Telefon: 03433 241 2305
Mobil: 0151 26408776
Fax: 03437 984 7050
E-Mail: kindeswohlgefaehrdung@lk-l.de
Montag | 08:00 - 15:00 |
Dienstag | 08:00 - 18:00 |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes ist der Kinder- und Jugendnotdienst des Bildungs- und Sozialwerkes für Kindeswohlgefährungen zuständig. Dieser ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 03438 155 644
Mobil: 0152 02088104
Fax: 034381 55646
E-Mail: inobhutnahme@bsw-muldental.de
Montag | 15:00 - 08:00 am Folgetag |
Dienstag | 18:00 - 08:00 am Folgetag |
Mittwoch | 15:00 - 08:00 am Folgetag |
Donnerstag | 16:00 - 08:00 am Folgetag |
Freitag (+ Wochenende) | 12:00 - 08:00 am folgenden Montag |