Förderung & Beratung
Handreichungen, Fragen & Antworten und Entscheidungshilfen
Der Wärmeplan ist die fachliche Grundlage, wie das gesamte Stadtgebiet zukunftssicher und klimafreundlich mit Raum- und Prozesswärme versorgt werden kann. Dafür kommt sowohl der Aufbau von Wärmenetzinfrastruktur als auch von Wasserstoffnetzen in den dafür geeigneten Teilen der Kommune in Frage.
Die auf dieser Basis kommunal zu beschließenden Wärmeversorgungssatzungen schaffen einerseits Investitionssicherheit für den Aufbau der Netze. Andererseits bietet die Wärmeplanung Entscheidungsgrundlagen für Immobilienbesitzer über etwaige Investitionen in eigene Gebäudetechnik.
Das sächsische EE-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) verpflichtet Betreiber von neuen Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen > 1 MW dazu, Gemeinden finanziell zu beteiligen. Für Politik und Verwaltung dient diese Fragensammlung dazu, den Rahmen dieses Gesetzes zu erläutern und über den Gestaltungsspielraum zu informieren.
- Was ist das Ziel des Gesetzes?
- Welche Verwendung ist möglich?
- Was ist eine Individualvereinbarung?
- Wer hat Anspruch auf welche Zahlung?
- Praxis-Tipps: Wie kann der Nutzen für die Gemeinde maximiert werden?

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Insbesondere um die Windkraftanlagen gibt es zahlreiche Missverständnisse. Was hinsichtlich Planung und Betriebt tatsächlich stimmt beantwortet diese Handreichung.
- Wie läuft ein Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen ab?
- Wie sehen die Schritte der Bürgerbeteiligung idealtypisch praktisch aus?
- Sind Windkraftanlagen überall genehmigungsfähig? Wer legt das fest?
- Windkraft im Wald?
- Windkraft in Landschaftsschutzgebieten?
- Wie viele Windkraftanlagen werden in den kommenden Jahren neu gebaut?
- Was ist Infraschall?
- Wie kann störende Effekte beim Betrieb vermieden werden?
- Müssen die Mastfundamente zurückgebaut werden?
Ohne Festsetzungen zu Gebäudestandards von Neubauten, Art der Energieversorgung und Nutzung erneuerbarer Energien halten selbst aktuelle Planungen häufig nicht die geänderten Anforderungen des Baugesetzbuches ein. Das macht die Pläne rechtlich angreifbar.
Die Handreichung beinhaltet den aktuellen Rechtsstand und konkrete Hinweise
- was von den externen Planungsbüros gefordert werden sollte und
- welche Festsetzungen und sonstige Festlegungen bei kommunalen Verfahren rechtlich standhalten.
Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Kommunales Bürgerbeteiligungsbudget
- für Projekte die zur Umsetzung von Bürgerbeteiligung beitragen und diese fördern
"Kommunale Bürgerbudgets sind Mittel, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden, um Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können.
Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.
Gefördert werden Maßnahmen von Bürgern und Bürgerinnen des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren), die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken."
Antragstellung: Jährlich beim Landratsamt
- Zum Anliegen samt Ansprechpartner: Förderung des Ehrenamtes - Leuchtturmprojekte
Ansprechpartner für die individuelle Beratung
Nicht nur für Haushalte gehören zur Bandbreite des Klimaschutzes die Themenfelder Mobilität, Ernährung, Stromsparen, klimafreundlicher Konsum, nachhaltiges Bauen, erneuerbare Wärme und Anpassung an den Klimawandel. Für diese Vielfalt gibt es bereits diverse Beratungsangebote, wie durch die Verbraucherzentrale oder die sächsische Energieagentur SAENA. Hier finden Sie die wichtigsten Themen und Ansprechpartner für die einzelnen Zielgruppen von Industrie bis Vereine.
Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung
Themen:
- Strategischer Klimaschutz in der Kreisentwicklung
- Klimawirkung & Genehmigung von Plänen und Vorhaben
- Verankerung des kommunalen Klimaschutzes
Anliegen
- Beratung bei der Projektanbahnung
- Energie- und THG-Daten & Entwicklungsszenarien
- kommunale Fördermittelberatung
- Beteiligung an EE-Anlagen
- kommunales Energiemanagement
Direkt Kontakt aufnehmen:
- Falko Haak (Klimaschutzmanagement für kreiseigene Zuständigkeiten)
- Andreas Jaumann (Klimaschutzkoordination für kreisangehörige Kommunen)





