Allgemeine Informationen
Der Landkreis Leipzig fördert das bürgerschaftliche Engagement im Landkreis durch die Gewährung von Zuwendungen.
Gefördert werden Projekte und Anschaffungen mit der Zielstellung, durch bürgerschaftliches Engagement eine aktive Gestaltung des Gemeinwesens und die Bürgerbeteiligungen zu entwickeln, zu fördern und zu unterstützen. Mit der Förderung der Projekte können dezentral besondere Ideen realisiert werden, die ohne das ehrenamtliche Engagement Einzelner nicht funktionieren würden.
Die Förderhöhe je Antragstellung beträgt maximal 5.000,- €.
In den folgenden Bereichen wird Förderung gewährt:
- Ehrenamtliche Leuchtturmprojekte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens,
- Projekte die zur Umsetzung von Bürgerbeteiligung beitragen und diese fördern sowie
- Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes.
Voraussetzungen
Zuwendungen für das bürgerschaftliche Engagement werden nur bewilligt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Projekt wird auf dem Gebiet des Landkreises Leipzig durchgeführt,
- das lokale ehrenamtliche Engagement trägt dauerhaft zur Stärkung des Gemeinwesens bei,
- das Projekt kann ohne die Gewährung von Fördermitteln nicht realisiert werden,
- die Gesamtfinanzierung und damit die Umsetzung des Projektes ist schlüssig und gesichert,
- das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch),
- es ist innerhalb des Kalenderjahres der Bewilligung umzusetzen und zugehörige Rechnungen sind beglichen,
- mit dem Vorhaben wird grundsätzlich nicht vor der Bewilligung begonnen.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann im Rahmen der Antragstellung beantragt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Förderrrichtlinie im Anhang.
Hinweis:
Da es sich hierbei um eine Maßnahme handelt, die durch Mittel aus dem vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt finanziert wird, ist die Fördermittelvergabe abhängig vom bislang noch ausstehenden Haushaltsbeschluss des Landtages. Erst mit Vorliegen einer rechtskräftigen Haushaltssatzung kann eine abschließende Antragsbearbeitung und Mittelvergabe stattfinden.
Fristen
Fristen
Die Anträge auf Zuwendung sind bis zum 01.03. des laufenden Kalenderjahres formgebunden einzureichen.
Es muss ein Verwendungsnachweis (Sachbericht und Einnahmen-/Ausgabenübersicht, ohne Vorlage von Belegen) bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres erbracht werden.
Ansprechpartner
SB Kulturverwaltung/-förderung
SG Schulverwaltung/Kultur
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
- ehrensache.jetzt
Online-Plattform mit einer Übersicht der Vereine im Landkreis, die freiwillige Helfer suchen
Rechtsgrundlage
Der Landkreis Leipzig gewährt Zuwendungen zur Förderung des Ehrenamtes im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets“.